Wir hatten noch einen ganz anderen Kunden für eine Zwischennutzung der Halle an der Hand. Und zwar für eine ganzjährige Nutzung. Ein Kunstprojekt in Zusammenarbeit mit einer internationalen Organisation, die große Aufmerksamkeit von Besuchern geweckt hätte und von namhaften Firmen gesponsort worden wäre. Und zwar
ohne Total-Umbau der Halle.
Wir (ein ZiB-Mitglied und ein Unternehmensberater) vereinbarten einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter von Mönning und fuhren mit den Interessenten vors Gelände. Da erteilte der Mönning-Mitarbeiter den ZiB-Vertretern vor den Augen der Interessenten im Auftrag von Mönning Hausverbot. Warum? Offensichtlich weil wir von ZiB waren. Nach einiger Diskussion wurden wenigstens die Interessenten eingelassen, um die Räumlichkeiten in Augenschein zu nehmen. Doch unablässig erklärte ihnen der Mönning-Mitarbeiter, wie ungeeignet die Halle sei und wie hoch die Unterhaltskosten seien usw. Das war damals, als der Abriss der Halle durch Mönning öffentlich ins Gespräch gebracht worden war.
Anschließend bekräftigten die Kunden uns gegenüber, dass die Halle ganz hervorragend für ihr Vorhaben geeignet sei und jeder andere Standort im Vergleich dazu nur eine Notlösung sein könne. Dennoch lasse sich der Standort gegenüber der internationalen Organisation nicht rechtfertigen, angesichts dessen, wie gespannt und umstritten die Eigentumsverhältnisse seien, wie sie selbst erlebt hätten.
Aus! 