Achtung, Wandelanleihe-Zeichner!

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pestw
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Achtung, Wandelanleihe-Zeichner!

Beitrag von pestw »

Im Frühjahr 2002 emittierte die CargoLifter AG angesichts der Kapitalknappheit eine Wandelanleihe unter deutlichem Hinweis auf die Risiken. Während der gesetzlichen Bezugsfrist vom 2. April bis 2. Mai 2002 konnten Aktionäre die Anleihen im Verhältnis von 1:4 beziehen. Auf dem Zeichnungsschein konnte man angeben, dass man darüber hinaus bereit war, nach Ende der Bezugsfrist weitere Stücke der Anleihe zu erwerben, wenn CargoLifter dieses Angebot bis zum 2.6.2002 annehmen und mitteilen würde, wie viele Anliehen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Anleihe hatte ein Volumen von ca. 48 Mio. Euro. Wegen des drohenden Liquiditätsengpasses und weil das bevorstehende LOI mit Boeing erst ganz am Ende der Bezugsfrist verkündet werden konnte (und die Leute die Tragweite dieses LOI nicht begriffen), brachte die Anleihe nur ca. 3,8 Mio. Euro ein. Eine rechtliche Überprüfung ergab, dass es nicht mehr verantwortet werden konnte,
- diejenigen Bezieher der Bezugsrechte, die übersehen hatten, dass die Wandelanleihen gleich zu bezahlen waren, zu mahnen und
- denjenigen Zeichnungswilligen, die angeboten hatten, weitere Stücke zu erwerben, die Wandelanleihen zu liefern.

Prof. Mönning als Insolvenzverwalter hatte da weit weniger Skrupel. Mit Datum vom 8.8.2002 schrieb er ein paar Hundert Wandelanleihe-Zeichner einen Brief mit den Worten

„Nach den mir vorliegenden Buchführungsunterlagen schulden sie als Wandelanleihenzeichner der Schuldnerin noch einen Betrag in Höhe von insgesamt

€ 600,00.
[Beispiel]

Ich darf sie daher bitten, den vorbezeichneten Betrag bis zum

23. August 2002

auf das von mir eingerichtete Konto bei der Sparkasse Spree / Neiße BLZ 180 500 00, Konto-Nr.: 3204108596, zu überweisen (...)

(...) bitte haben sie Verständnis, dass ich nach fruchtlosen Fristablauf im Interesse der Schuldnerin und der im Verfahren beteiligten Gläubiger gehalten bin, die Forderung ohne weitere Mahnung gerichtlich geltend zu machen (...)


Wir bekamen damals eine Reihe von Anfragen, erkannten sofort, dass die Forderung gegenstandslos war, und versorgten die Anfrager mit einem Musterbrief, mit dem sie die Forderung erfolgreich abwehren konnten.
Viele andere, die wir nicht erreichen konnten, ließen sich tatsächlich einschüchtern und zahlten. Insgesamt erzielte Prof. Mönning damit einen Erlös von über 212 000 Euro, den er laut Brief an uns von Anfang September separierte, da er "nicht abschließend feststellen konnte, ob tatsächlich in jedem Einzelfall eine Zahlungsverpflichtung besteht." Schon Ende September berichtete er der Gläubigerversammlung, dass er den Betrag zur Masse gezogen habe.

Wir konnten mit einigen Mühen mittlerweile eine Reihe von Betroffenen ausfindig machen, die auf den Mönning-Brief hereingefallen waren, und haben es ermöglicht, dass diese Fälle gebündelt von unserem Rechtsanwalt vertreten werden. Normalerweise lässt sich kein Rechtsanwalt finden, der sich für einen Streitwert von 150 bis 600 Euro (typische Schadenshöhe) hinsetzt, aus Gründen der Prozessökonomie. Dadurch, dass wir zahlreiche Fälle bündeln konnten, wird nun scharf geschossen.

In den letzten Tagen bekam Prof. Mönning eine Reihe von Briefen unseres Anwalts Franz Braun von der Kanzlei für Wertpapieranleger http://www.rotter-rechtsanwaelte.de, mit der ultimativen Aufforderung, die Gelder plus Prozesskosten auf ein Konto des bevollmächtigten Anwalts zurückzuzahlen. Im Folgenden einige Auszüge aus dem anwaltlichen Schreiben:

Der vorstehende Betrag berücksichtigt auch die durch unser Tätigwerden bisher entstandenen und von Ihnen (persönlich, vgl. § 60 InsO) zu tragenden Kosten.

Tatsächlich stand aber weder Ihnen noch der CargoLifter AG irgendein Zahlungsanspruch gegen unseren Mandanten zu. Zu diesem rechtlichen Ergebnis gelangt man ohne großen Zeitaufwand durch einfache Anwendung der einschlägigen, unkomplizierten Regelungen des allgemeinen Schuldrechts. Sie als habilitierter Volljurist waren sich selbstverständlich darüber im Klaren, dass Ihre Zahlungsaufforderung in Wahrheit jeder rechtlichen Grundlage entbehrte.

Unser Mandant, der juristisch nicht vorgebildet ist, ging irrtümlich davon aus, dass die von Ihnen behauptete Forderung bestand. Die Bezahlung durch unseren Mandanten in Höhe von € 420,-
[Beispiel] erfolgte allein im Vertrauen auf Ihre juristische Qualifikation und Stellung als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter aber ohne Rechtsgrund.

Unserem Mandanten stehen gegen die CargoLifter AG Ansprüche wegen ungerechtfertiger Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB und gegen Sie persönlich Schadensersatzansprüche nach § 263 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB und § 826 BGB zu. Eine Forderung der CargoLifter AG gegen unseren Mandanten bestand entgegen Ihrer Darstellung vom 8. August 2002 nämlich nicht.


In Anbetracht der oben dargestellten eindeutigen Rechtslage und Ihrer juristischen Vorbildung bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich vorliegend um ein Versehen handeln könnte. Vielmehr haben Sie Ihre juristischen Titel sowie Ihre Stellung als gerichtlich eingesetzter Insolvenzverwalter dazu missbraucht um unseren Mandanten über die Berechtigung der geltendgemachten Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen. Dieses Vorgehen erfüllt den Tatbestand des Betruges, § 263 StGB sowie der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, § 826 BGB (vgl. etwa BGH NJW 1965, 2013; Palandt, BGB, 62. Aufl. 2003, § 826 Rdn. 6 m.w.Nw.; BGH WM 1975, 559; Palandt, BGB, 62. Aufl. 2003, § 826 Rdn. 8 m.w.Nw.). Ein etwaiges gerichtliches Vorgehen – dem wir mit großer Zuversicht entgegensehen – wäre daher auf eine gesamtschuldnerische Haftung der CargoLifter AG und Ihnen gerichtet.

(Hervorhebungen erfolgten durch mich).
"Gesamtschuldnerische Haftung" bedeutet, dass sich Prof. Mönning nicht auf die Insolvenzmasse herausreden kann. Wenn die CL AG nicht zahlen kann, dann muss es eben Prof. Mönning persönlich tun. Er kann sich dann in die Reihe der Insolvenzgläubiger einstellen. Allerdings ist die Anmeldefrist für Forderungen bereits abgelaufen. :P

Werter Leser, wenn Sie ebenfalls zu den Betroffenen gehören, die dem Schreiben des Insolvenzverwalters Folge geleistet haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Auch wenn es sich um einen kleineren Betrag handeln sollte.

Wolfgang Pest
Stellv. Vorsitzender
Initiative Zukunft in Brand e.V.
info@zukunft-in-brand.de
Bild :zib Initiative Zukunft in Brand - Wir verleihen CargoLifter Auftrieb!

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