Pressemitteilung 25.11.2002

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Pressemitteilung 25.11.2002

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Insolvenzgericht soll Arbeitsweise des Insolvenzverwalters klären

Heute hat die aus der Aktionärsinitiative hervorgegangene Zukunft in Brand GmbH das Insolvenzgericht in einem Schreiben aufgefordert, die Aufsichtspflicht gemäß § 68 InsO über das Treiben des Insolvenzverwalters Prof. Dr. Mönning wahrzunehmen.

Nach einer Reuters-Meldung will der der seit Juni 2002 eingesetzte Insolvenzverwalter in den kommenden vier Wochen prüfen, ob bei der Cargolifter AG „genügend Substanz“ vorhanden ist. Darin sieht die Aktionärsinitiative das Eingeständnis einer groben Pflichtverletzung.
Stets haben Aktionäre und deren freie Vertreter gerügt, dass der Insolvenzverwalter nicht die erforderliche Zeit aufbringt, die gebotenen Möglichkeiten zur Fortführung des Unternehmens zu prüfen.

Detailliert listen die Aktionärsvertreter die Versäumnisse auf und sprechen von handwerklichen Fehlern des Insolvenzverwalters.
Dadurch sei es zu erheblichen Informationsmängeln und einer viel zu kurzen Annahmefrist für das Schuldscheindarlehen gekommen. Der Insolvenzverwalter, der aus Zeitmangel den Aktionären weder ein begründetes Fortführungskonzept noch den erforderlichen Finanzierungsbedarf erläutern konnte, habe zu verantworten, dass die Einwerbung von Aktionärskapital gescheitert ist. Die mangelnde Zeichnungsbereitschaft sei kein Hinweis darauf, dass die Aktionäre etwa nicht bereit wären, einen Beitrag zur Fortführung des Unternehmens zu leisten.

Zukunft in Brand GmbH
Mirko Hörmann, Geschäftsführer

Pressemitteilung Zukunft in Brand GmbH 07/02 vom 25.11.2002

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