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Alles zur Leichter-als-Luft-Technologie im kleinen Maßstab: Modellbau, Modellfliegen und PC-Simulator

Moderator: ZiB-Moderatoren

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Gast

Beitrag von Gast »

pestw hat geschrieben:
LifterBastian hat geschrieben:Ach ja, ich hab da eine Firma schon lange im Auge.

Die bietet hier ein sehr interessantes System an, das genauso funktioniert wie oben erwähnt.

Unter folgenden Link kann man das anschauen:
http://www.evo.aero/deutsch/2_1_luftb_sys.htm

Ist allerdings nur etwas für den größeren Geldbeutel.
In der Preisklasse gibt es eine ganze Reihe von Herstellern. Gerade in Berlin. Aber hier geht es ja um selber machen.
In der Preisklasse tobt ein reger Krieg. Die Firma aus Berlin bezeiht (oder bezog zumindest) seine Luftschiffe von der Firma am Bodensee (die auch schon mal Insolvenz angemeldet hatte und danach unter einem neuen Namen wieder auferstanden ist)
Aber das nur als kleine Randinfo.
Die Luftschiffe dieser Firmen bergen einige Geheimnisse die eine Verkettung von Problemen mit sich bringen:
Um sie im Freien mit Kameras nutzen zu können, müssen sie kräftig sein und trotzdem Nutzlasten von ca. 3Kg tragen können, dafür müssen sie groß genug sein. Das hat zur Folge das sie Hüllen verwenden die an manchen stellen dicker wie Luftmadratzen sind um ihre Form halten zu könne. Also müssen sie noch größer werden. Nach Aussage eines REVO Mitarbeiters 2003 ( heute "Evolution Luftwerbung") ist die Größe und das Gewicht unerheblich für das Luftfahrtbundesamt weil die Luftschiffe ja mit Helium gefüllt sind und deshalb nicht über 25Kg kommen, ja sogar unter 5 Kg bleiben. DAS STIMMT ABER NICHT! Nach einen Telefonat mit Braunschweig kam herraus, das bei Luftschiffen das Volumen von 25m³ nicht überschritten werden darf, sonst muß es als Luftfahrzeug abgenommen und zugelassen werden, wie andere Modellflugzeuge oder Hubschrauber auch (wegen dem ca. Verhätlnis 1Kg~1m³)
Bei nichteinhalten kann das ganz schön teuer werden.
Darüber hinaus braucht man bei Luftschiffen ab 5m³ für jeden Start eine Genehmigung von der jeweiligen Luftfahrtbehörde, sobald man außerhlab von Modellflugplätzen ist die auch die 25Kg-Zulassung haben.

Also, alles in allem ein ganz heißes Gebiet.

Hallo Heinz Gottfried, schön mal wieder was von dir zu höre (lesen)

Gruß Johannes

pestw
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Beitrag von pestw »

Vielen Dank für die Info. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das auslegungsbedürftig (angreifbar) ist. Da müsste man sich die Vorschrift mal im Wortlaut ansehen. Kommt es wirklich eindeutig auf die Masse an? Oder auf das Gewicht? Denn ein 25-m3-Luftschiff "wiegt" ja nicht 25 "kg" (~250 N).

k.moestl
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Beitrag von k.moestl »

pestw hat geschrieben: Denn ein 25-m3-Luftschiff "wiegt" ja nicht 25 "kg" (~250 N).
Ich vermute, dass es um die Gefahr bei der Kollision mit einem anderen Luftfahrzeug geht. Dabei kommt es nicht auf das Gewicht an, das für ein schwebendes Luftschiff in etwa Null ist, sondern auf die (träge) Gesamtmasse, die sich einer Beschleunigung oder Verzögerung widersetzt. Diese setzt folgendermaßen zusammen:

(1) 25 kg zum Ausgleich des Auftriebs (Nutzlast + Hülle/Gondel +Antriebsaggregate)
(2) Masse der Heliumfüllung = 0,18kg/m³ *25 m³ = 4,5 kg
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Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

der Mann vom Luftfahrtbundesamt hat mir damals angeboten einen ca. 50 - Seitigen Text rüberzufaxen, in dem diese Fragen beantwortet würden. Obwohl ich dankend abgelehnt hatte, gehe ich davon aus das die Jungs vom Amt da nicht geschlafen haben und keine so große Gesetztslücke gelassen haben, das dort ein ca. 9 Metergroßes Luftschiff hineinpasst.
Das ist zwar eine Einrichtung in der es auch sehr Bürokratisch zu geht, aber dort sind mehr Leute vom Fach als in anderen Deutschen behörden und ein Fachmann läßt sich eben nicht ganz so leicht austrixen.

Diese Luftschiffe sind meistens so gebaut oder werden mit Gewichten behaftet, das sie ca. 1-2 Kg übergewicht haben, um in notfällen zur Erde zurückzufallen. Die Motoren sind so Leistungsstark und die träge Masse so groß, das dieses Gewicht im normalen Einsatz kaum zu spüren ist.

Gruß Johannes

maku
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Beitrag von maku »

Keine Ahnung ob das ein sinnvoller Beitrag wird: Ich habe nicht alles gelesen. Nur so viel. Das Solarluftschiff Lotte von der Uni Stuttgart hatte eine Nummer und musste seine Flüge anmelden oder unter 10m (glaube ich) Höhe bleiben.

Gruß
MaKu

pestw
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Beitrag von pestw »

Ja eben. Wenn diese Luftschiffe zulassungspflichtig sind, dann muss man sie eben zulassen. Das wird natürlich teurer, aber wenn man Ärger bekommt weil so ein Gerät sich auf den Weg in die Stratosphäre macht, kann es auch teuer werden...

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