Widerruf der Zulassung

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NorbertB
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Widerruf der Zulassung

Beitrag von NorbertB »

Hallo CL-Freunde,

unter folgendem Link zur Deutschen Börse ist zu lesen, dass die Zulassung der CL-Aktie zum Amtlichen Markt mit Ablauf des 31. Januar 2008 widerrufen wird.

http://www3.deutsche-boerse.com/INTERNE ... penElement

Was hat das zu bedeuten? Heißt das, dass man dann CL-Aktien weder kaufen noch verkaufen kann? Oder gibt es dann andere Möglichkeiten des Handels? Oder wie muss man das verstehen?
MfG Norbert

pestw
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Beitrag von pestw »

Wir sind dabei, die Details herauszufinden. Der Beschluss wird erst am 31.1.2008 wirksam.
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pestw
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Beitrag von pestw »

Bei dem Beschluss der Deutschen Börse, die Zulassung der CargoLifter-Aktie zum Amtlichen Handel zu widerrufen, geht es um einige Geschäfts- und Quartalsberichte, die nicht rechtzeitig eingereicht wurden. Die konnten auch nicht eingereicht werden, weil die dafür benötigten Informationen vom Insolvenzverwalter aufgrund seiner mangelnden Kooperationsbereitschaft nicht zu bekommen waren.

Wir haben einen Rechtsanwalt damit beauftragt, gegen den Widerrufsbescheid das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen. (Genauer gesagt, der Vorstand erteilt dem RA die Vollmacht; unser Verein kommt für die Prozesskosten auf). Wir sehen gute Chancen, da die Fristsetzung, die vor dem Widerruf der Zulassung zu erfolgen hat, nicht wirksam zugestellt wurde, aufgrund des Verschuldens der Börse.
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NorbertB
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Beitrag von NorbertB »

Hab' ich das jetzt richtig verstanden? Die CL-Aktie wird aus dem Amtlichen Handel rausgeworfen, weil der Insolvenzverwalter (wieder einmal) Mist gebaut hat. Und dagegen kann man nur deswegen juristisch vorgehen, weil zufällig auch die Deutsche Börse einen Formfehler begangen hat. Eine direkte Handhabe gegen den IV gibt es nicht?
Armer bürokratischer Rechtsstaat!
:evil: :roll: :evil: :roll:
MfG Norbert

pestw
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Beitrag von pestw »

NorbertB hat geschrieben:Hab' ich das jetzt richtig verstanden? Die CL-Aktie wird aus dem Amtlichen Handel rausgeworfen, weil der Insolvenzverwalter (wieder einmal) Mist gebaut hat. Und dagegen kann man nur deswegen juristisch vorgehen, weil zufällig auch die Deutsche Börse einen Formfehler begangen hat. Eine direkte Handhabe gegen den IV gibt es nicht?
Armer bürokratischer Rechtsstaat!
:evil: :roll: :evil: :roll:
Ganz so ist es zugegebenermaßen nicht. Auch ohne den Formfehler der Börse hätte man die Informationen vehementer einfordern können, um die Geschäftsberichte erstellen und bei der Börse einreichen zu können. Ohne den Hinweis der Börse auf den drohenden Entzug der Zulassung erschienen aber andere Angelegenheiten vordringlicher.
Vor Entzug der Zulassung muss jedenfalls der Gesellschaft (in diesem Fall, dem Vorstand) zwingend eine angemessene Frist gesetzt werden, bis wann er die Verpflichtungen nacherfüllen muss. Diese Fristsetzung ist nicht wirksam erfolgt.

pestw
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Beitrag von pestw »

pestw hat geschrieben:Wir haben einen Rechtsanwalt damit beauftragt, gegen den Widerrufsbescheid das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen. (Genauer gesagt, der Vorstand erteilt dem RA die Vollmacht; unser Verein kommt für die Prozesskosten auf). Wir sehen gute Chancen, da die Fristsetzung, die vor dem Widerruf der Zulassung zu erfolgen hat, nicht wirksam zugestellt wurde, aufgrund des Verschuldens der Börse.
Unser Vorgehen zeigt Wirkung. Folgendes hat die Börse heute auf ihren Bekanntmachungsseiten veröffentlicht:

Bekanntmachung

Gegen den Widerruf der Zulassung der vinkulierten, auf den Namen lautenden Stammaktien
der

CargoLifterAG i.I., Berlin,
-ISIN DE 0005402614-

zum regulierten Markt (General Standard) ist Widerspruch eingelegt worden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Folglich wird der Widerruf der Aktien nicht, wie in der Bekanntmachung vom 31. Juli 2007 angekündigt, mit Ablauf des 31. Januar 2008 wirksam.

Frankfurt am Main, 18. Januar 2008 Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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Beitrag von RSM »

Hier die original Mitteilung der Börse:

http://www3.deutsche-boerse.com/INTERNE ... achung.pdf

pestw
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Beitrag von pestw »

Zum Stand der Dinge: was von der Börse gefordert wurde, ist ein so genannter "Zwischenbericht" jeweils für die Jahre 2005 und 2006, der weitaus geringere Anforderungen hat als ein handelsrechtlicher Abschluss. Darin müssen Angaben zur Geschäftslage, zu den Umsatzerlösen, dem Personalaufwand und dem Vorsteuerergebnis ausgewiesen sein. Wir haben in Zusammenarbeit mit Vorstand Hans-Georg Engelken diese Zahlen aus -naja- halböffentlich zugänglichen Berichten des Insolvenzverwalters und einem Schriftwechsel zwischen dem von uns beauftragten Anwalt mit dem Insolvenzverwalter entnommen und unter Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers die Zwischenberichte erstellen lassen. Der Vorstand hat sie dann bei der Börse eingereicht und diese hat sie akzeptiert.

Formal ist nun noch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erforderlich. Auch hierfür übernimmt unser Verein die Kosten.

Die Verfahrenskosten dürften, wenigstens zum Großteil, aus der Insolvenzmasse zu erstatten sein. Dank des uns zur Verfügung stehenden Budgets (aus Mitgliedsbeiträgen) konnten wir diese Kosten jedoch unbürokratisch vorstrecken, so dass durch diesen Aspekt so gut wie keine Verzögerungen entstanden sind.

Somit dürfte eine Rücknahme des Beschlusses der Deutschen Börse zum Delisting der CargoLifter-Aktie vom Amtlichen Handel (General Standard) nur noch eine Frage der Zeit sein.
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pestw
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Beitrag von pestw »

pestw hat geschrieben:Somit dürfte eine Rücknahme des Beschlusses der Deutschen Börse zum Delisting der CargoLifter-Aktie vom Amtlichen Handel (General Standard) nur noch eine Frage der Zeit sein.
Und? Was sag' ich? Es war nur eine Frage der Zeit! Ein Jahr und keine fünf Monate und schon ist es so weit:
http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/ ... penElement:

Beschluss
Widerruf des Zulassungswiderrufs der Aktien der CargoLifer AG i.I., Berlin

Gemäß § 49 HVwVfG wird der Widerruf vom 31. Juli 2007 der vinkulierten, auf den Namen
lautenden Stammaktien der

CargoLifterAG i.I., Berlin,
-ISIN DE0005402614-

vollständig und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Aktien sind somit weiterhin zum regulierten Markt zugelassen und werden dort gehandelt.

Frankfurt am Main, 24. Juli 2009
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung


Na ja - sie wurden ja die ganze Zeit über noch gehandelt. Zuletzt für 2,9 Cent. :(

Übrigens - ihr wisst ja - wer die Aktien aus seinem Depot los haben will, darf sie unserem Verein schenken. Das funktioniert völlig gebührenfrei! (OK, von ein bis zwei Briefmarken à 55 ct abgesehen). Wir "schenken" die Aktien zurück, sobald der ursprüngliche Inhaber dies wünscht (falls sie doch noch einmal nachhaltig steigen sollten). Näheres auf Anfrage.
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