Skandalöse Rechtsbeugung auf der Prokon-Gläubigerversammlung

Alles zum Thema Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter allgemein (nicht speziell das CargoLifter-Verfahren)

Moderatoren: Moderator, ZiB-Moderatoren

Antworten
pestw
CL 1000
CL 1000
Beiträge: 1957
Wohnort: Niederbayern

Skandalöse Rechtsbeugung auf der Prokon-Gläubigerversammlung

Beitrag von pestw »

15.000 Gläubigerstimmen einfach für ungültig erklärt!!!!

http://www.neues-deutschland.de/artikel ... idung.html

und

http://www.shz.de/schleswig-holstein/wi ... 15086.html (etwas runterschrollen) :

Bereits vor Beginn der Gläubigerversammlung ging es turbulent zu: Die zuständige Rechtspflegerin des Landgerichts Itzehoe hatte 15.000 Vollmachten, also Stimmen für Prokon-Gründer Carsten Rodbertus, für ungültig erklärt. Rodbertus hatte die Vollmachten über Alfons Sattler gesammelt – für Rodbertus ist er ein Vertrauter, Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin bezeichnet ihn als „Strohmann“. Die Vollmachten seien ungültig, weil Sattler nur ein „willfähriges Mittel für Rodbertus sei“, sagte die Rechtspflegerin.[...]

Dieter Graefe aus Berlin ist einer dieser drei Anwälte und vertritt 5000 Prokon-Genussrechteinhaber. „Das ist ein verfassungswidriges Vorgehen, dass ich in dieser Form noch nicht erlebt habe“, sagte er vor Beginn der Gläubigerversammlung gegenüber shz.de. Das diene eindeutig dazu, den Insolvenzverwalter in seiner Position zu halten und das Verfahren „durchzupeitschen“.


Schon interessant: Die Fälle von Prokon und CargoLifter sind völlig unterschiedlich gelagert. Trotzdem gibt es beim Insolvenzverfahren erstaunliche Parallelen.
- Hier wie dort verwendet der IV erstaunlich viel Energie darauf, den bisherigen Geschäftsführer öffentlich zu diskreditieren und beinahe als Betrüger hinzustellen, ohne die Tatsache anzuerkennen, dass derjenige das abzuwickelnde Großunternehmen überhaupt erst aufgebaut hat, was ja bekanntlich nicht so leicht ist.
- Hier wie dort werden die Rechte der Gläubigerversammlung ausgehebelt, damit der IV das Unternehmen ungestört in Besitz nehmen kann.
- Hier wie dort werden vom IV haarsträubende Verfahrens-Winkelzüge hervorgezaubert, und das Gericht in Gestalt einer Rechtspflegerin winkt diese Wünsche des Insolvenzverwalters willfährig durch, ohne auch nur zu versuchen, den Anschein der Unabhängigkeit des Gerichts zu wahren.
- Es wird gezielt darauf abgezielt, die Eigentumsrechte der Kleininvestoren zu annullieren, um sich den Kuchen unter den Nagel reißen zu können. Obwohl bei Prokon die Kleininvestoren den Status von Gläubigern haben (deren Befriedigung ja offiziell das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist), wird der Unternehmenswert kleingerechnet, so dass eine möglichst geringe Quote herauskommt.
- Selbstverständlich wird zu Anfang beteuert, wie sehr man sich bemüht, das Unternehmen an sich, so wie möglichst viele Arbeitsplätze zu halten. Später erweisen sich diese "verzweifelten" Bemühungen nach und nach sehr zum "Bedauern" des IV als "erfolglos" und man muss "leider" abwickeln. Diese Phase wird bei Prokon noch kommen.
Bild :zib Initiative Zukunft in Brand - Wir verleihen CargoLifter Auftrieb!

WorstOnTop
CL 160
CL 160
Beiträge: 213

Beitrag von WorstOnTop »

Zum Fall Prokon kann ich nicht viel sagen, ich erinnere mich aber noch an die prospekte, die auch unseren Haushalt erreichten, und mir kam das Renditeversprechen etwas hoch vor ohne mich an konkrete Zahlen zu erinnern.

Mir scheint es fast so als könnte man das Insolvenzrecht durch eine Meldepflicht bzgl. der Insolvenz des betroffenen Unternehmens ersetzen. Ich finde es ist schon genug, dass Eigentümer und Gläubiger manchmal wegen ihrer Anzahl schwer gegen Missstände organisierbar sind, da braucht man keinen IV, der zum ungünstigen Zeitpunkt alles noch schlimmer macht.
Die Gläubiger und Eigentürmer müssten sich eben ohne IV mit der Geschäftsführung an einen Tisch setzen und sehen wie es weiter geht.

pestw
CL 1000
CL 1000
Beiträge: 1957
Wohnort: Niederbayern

Beitrag von pestw »

Eines ist natürlich schon klar: die acht Prozent Ausschüttung auf das Genussrechtskapital wurden nicht in dieser Höhe durch Gewinne erwirtschaftet, sondern zum Teil durch neu eingezahltes Genussrechtskapital. Damit wurde ein Teil dieser neuen Anlegergelder für Zinszahlungen abgezweigt und konnte nicht zur Verzinsung mittels Windenergieanlagen eingesetzt werden. Die Spirale musste in den Abgrund führen. (Deshalb bin ich auch mit dem Großteil meines Genussrechtskapitals ausgestiegen und hatte nur noch einen kleineren Betrag im Feuer).
Nichtsdestotrotz benutzt der bestellte Insolvenzverwalter m.E. die Situation, sich an der reichlich vorhandenen Insolvenzmasse gütlich zu tun, was das Insolvenzverwaltervergütungsrecht leider in hohem Maße zugesteht.
Als Gläubiger habe ich mir deshalb die Freiheit genommen, das aus meiner Sicht kleinere Übel zu wählen und den vom Ex-Geschäftsführer und Hauptanteilseigner Carsten Rodbertus vorgeschlagenen Vertreter zu bevollmächtigen. Das ist mein gutes Recht und meine reiflich erwogene Entscheidung. Niemand hat das Recht, meine souveräne Entscheidung als Gläubiger zu korrigieren!
Ich unterstütze deshalb den Strafantrag gegen die Rechtspflegerin, sowie die Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgehen des IV und des Insolvenzgerichts und habe eine Prozesskostenspende geleistet.
Bild :zib Initiative Zukunft in Brand - Wir verleihen CargoLifter Auftrieb!

Antworten