Termin für Schlussversammlung steht

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Termin für Schlussversammlung steht

Beitrag von pestw »

Über 17 Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CargoLifter AG wurde nun endlich der Termin für die Schlussversammlung bekanntgegeben. Sie findet am Mi., 18. Dezember 2019 am Amtsgericht Cottbus statt.
Die Initiative Zukunft in Brand wird sich entsprechend positionieren. Näheres folgt.
Bild :zib Initiative Zukunft in Brand - Wir verleihen CargoLifter Auftrieb!

pestw
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Beitrag von pestw »

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de - Detailsuche nach Gericht=Cottbus, Aktenzeichen 63 IN 343 / 02 :

2019-10-28

CargoLifter Aktiengesellschaft, Krausnick, 63 IN 343/02, Registergericht Berlin-Charlottenburg, HRB 73799

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CargoLifter Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, ehemals geschäftsansässig: Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin; nunmehr: Werft Briesen-Brand 1, 15910 Krausnick wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
- Erhebung von Einwendungen gegen die beabsichtigte Nachtragsverteilung in Hinblick auf die zurückgestellten Beträge bezüglich der Masseverbindlichkeiten
- Anhörung der Gläubiger zu den Vergütungsanträgen der Gläubigerausschussmitglieder
wird bestimmt auf Mittwoch, den 18.12.2019 um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters (ohne Belege) liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk und dem Prüfungsbericht zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung des Verwalters nebst sämtlicher Kontoauszüge und Belege, eine Abschrift des gerichtlichen Prüfungsvermerks, der Prüfbericht zur Schlussrechnung liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten beim Insolvenzverwalter - Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning, Büro Cottbus, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus, Telefon: 0355/383450 (vorherige telefonische Anmeldung!) - ab dem 11.11.2019 bis einschließlich 17.12.2019 aus.
Die Stellungnahmen der Gläubigerausschussmitglieder zur Schlussrechnung sowie deren Vergütungsanträge liegen sowohl auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts als auch im Büro des Insolvenzverwalters (wie oben angegeben) aus.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 95.309.420,43 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt 1.218.391,75 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.

Hinweis: Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 24. Oktober 2019
Az.: 63 IN 343/02

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2019-10-28

CargoLifter Aktiengesellschaft, Krausnick, 63 IN 343/02, Registergericht Berlin-Charlottenburg, HRB 73799

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CargoLifter Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, ehemals geschäftsansässig: Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin; nunmehr: Werft Briesen-Brand 1, 15910 Krausnick sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Prof. Dr. Mönning - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 21.953.517,45 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt:
25 % für Konzernverflechtungen/Tochtergesellschaften
75 % für Bieterverfahren/Betriebsveräußerung
50 % für Verwertungsprobleme/Sicherung des Standortes
25 % für Grundstücke/Genehmigungen/rechtliche Probleme
25 % für Forderungseinzug/Beteiligungen/Auslandsbezug
50 % für Schuldverschreibungen/EU-Beihilferecht
50 % für Arbeitnehmer/Interessenausgleich/Sozialplan/Masseschulden/ Differenzlohn/Erhalt von Arbeitsplätzen
25 % für Gläubigerausschuss
25 % für Anzahl der Tabellenforderungen/Gläubiger und
25 % wegen mangelnder Mitwirkung der Schuldnerin. Ferner wurde ein Abschlag von 25 % wegen der zuvor angeordneten vorläufigen Verwaltung festgesetzt.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde Vergütung aus der Masse gezahlt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerde auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, eingelegt werden.
Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: http://www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 24. Oktober 2019
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Beitrag von pestw »

Ergänzende Information: die Regelvergütung beträgt 466.820,35 Euro. Mit den Zuschlägen i.H.v. zusammen 350 Prozent ergibt das 2.100.691,57 Euro. Dazu Auslagenpauschale 51.000 Euro. Dazu Zustellungszuschlag 1.036,- Euro. Macht zusammen 2.152.727,57 Euro. Laut BGH ist ihm die Umsatzsteuer aus der Insolvenzmasse zu erstatten, macht nochmal 409.018,23 Euro. Zu Lasten der Insolvenzmasse also 2.561.745,80 Euro.
Nachdem externe Beauftragte bereits mit 2.263.431,08 Euro aus der Insolvenzmasse bezahlt wurden.
Nach diesen Entnahmen verbleibt zur Verteilung an die Gläubiger noch ein Betrag von 1.218.391 ,75 Euro.

Muss man das noch kommentieren?
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