Wir haben das kommentiert. Nachdem das Amtsgericht Cottbus (Insolvenzgericht) die Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters und der Gläubigerausschuss-Mitglieder nahezu 1:1 durchgewunken hatten (lediglich für die Fahrzeiten der GA-Mitglieder wurde der Stundensatz reduziert), haben wir - die Initiative Zukunft in Brand - mit guten Anwälten eine "sofortige Beschwerde" gegen diese Vergütungsanträge erarbeiten und einreichen lassen, finanziert durch unser Vereinsbudget, also unsere Mitglieder. Da wir selbst weder als Aktionärsverein noch als einzelne Aktionäre am Insolvenzverfahren beteiligt sind, mussten wir dazu Gläubiger finden, die als Beschwerdeführer auftreten. Wir konnten Herrn Meinl, ehemaliger Geschäftsführer der CargoLifter Development GmbH und Inhaber einer unbestrittenen Forderung gegen die CargoLifter AG, für diese Rolle gewinnen. Daneben vertrat auch Herr Dr. Carl von Gablenz als gesetzlicher Vertreter der Schuldnerin, also der CargoLifter AG, unsere Beschwerde. (Zu viele Beschwerdeführer hätten sich nachteilig auf die Prozesskosten ausgewirkt).pestw hat geschrieben: ↑Di, 19.11.2019 22:14 Ergänzende Information: die Regelvergütung beträgt 466.820,35 Euro. Mit den Zuschlägen i.H.v. zusammen 350 Prozent ergibt das 2.100.691,57 Euro. Dazu Auslagenpauschale 51.000 Euro. Dazu Zustellungszuschlag 1.036,- Euro. Macht zusammen 2.152.727,57 Euro. Laut BGH ist ihm die Umsatzsteuer aus der Insolvenzmasse zu erstatten, macht nochmal 409.018,23 Euro. Zu Lasten der Insolvenzmasse also 2.561.745,80 Euro.
Nachdem externe Beauftragte bereits mit 2.263.431,08 Euro aus der Insolvenzmasse bezahlt wurden.
Nach diesen Entnahmen verbleibt zur Verteilung an die Gläubiger noch ein Betrag von 1.218.391 ,75 Euro.
Muss man das noch kommentieren?
Das Amtsgericht Cottbus legte die Beschwerden dem Landgericht Cottbus zur Entscheidung vor.
Mehr als drei Jahre gingen ins Land, begleitet von mehreren vorsichtigen Anfragen zum Sachstand seitens unserer Anwälte, bis das - chronisch überlastete - Landgericht Cottbus im Januar 2023 die entsprechenden Beschlüsse fasste und zustellte.
Um es abzukürzen: inhaltlich wurde unseren Einwänden vollumfänglich stattgegeben. Bei den Gläubigerausschuss-Mitgliedern auch betragsmäßig. Ihre Stundensätze wurden von 120,- auf 50,- Euro - dem gesetzlich vorgesehenen Höchstsatz - zurechtgestutzt. Umstände, die das Überschreiten dieser Höchstsätze rechtfertigen hätten können, wurden vom Landgericht nicht anerkannt.
Für den Fall des Insolvenzverwalters wich das Gericht bei einzelnen Punkten betragsmäßig, also im Hinblick auf den jeweils anerkannten Zuschlagssatz etwas von unseren Forderungen ab, so dass man sagen kann, dass wir zu 70 Prozent Recht bekommen haben.
Und zwar: Das Gericht hat das Honorar des Insolvenzverwalters von rund 2,1 Millionen Euro (zuzüglich Auslagenpauschale, Zustellungszuschlag und MwSt) auf 1,0 Millionen Euro herabgesetzt. Unser Antrag hatte gelautet, die Vergütung auf 0,7 Millionen Euro festzusetzen. Der Regelsatz, also ohne Zuschläge, würde 0,47 Millionen Euro betragen.
Damit erhöht sich der zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung stehende "Rest"-Betrag auf rund das Doppelte!