Rechte der Wandelanleihe-Gläubiger

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pestw
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Rechte der Wandelanleihe-Gläubiger

Beitrag von pestw »

Auf http://www.insolnet.de ist heute zum Thema CargoLifter AG ein Beschluss des Amtsgerichts Cottbus erschienen. Danach findet für die Gläubiger der Wandelanleihe vom April 2002 eine gemeinsame gesonderte Gläubigerversammlung statt und zwar am 19.09.2002 um 9 Uhr in Cottbus. Dort soll u.A. ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden. Das Dokument ist ganz frisch erschienen. Über Auswirkungen und Konsequenzen bin ich mir noch nicht im Klaren.
Man erreicht die betreffende Seite am bequemsten über http://www.moenning-georg.de - Deutsch - Laufende Insolvenzverfahren - Dr. Rolf-Dieter Mönning, Cottbus - Buchstabe C - CargoLifter Aktiengesellschaft - Eröffnungsverfahren, Formulare.

bofried

Beitrag von bofried »

Hier der Link zu oben angegebenen Formular.

http://www.insolnet.de/middle1.asp?wahl ... 15&kid=223

Gruß Bofried

k.moestl
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Beitrag von k.moestl »

Den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus zur Gläubigerversammlung hat mir heute auch meine Depotbank mitgeteilt.
Ich meine, wir sollten uns jetzt Gedanken machen, wer unsere Interessen dort vertritt (ich kann jedenfalls nicht selber hinfahren).
Wer von ZiB fährt hin? Ich würde demjenigen gerne eine schriftliche Vollmacht erteilen und je mehr andere das auch tun, desto mehr Gewicht hat die Stimme von ZiB (z.B. auch was den IV angeht).

Gruß
KLaus Möstl

climber
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Beitrag von climber »

Es wäre sicherlich sinnvoll, einem Vertreter von ZiB die entsprechende Vollmacht zu ersteilen, wenn dies vom Arbeitsaufwand her vertretbar ist.

pestw
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Beitrag von pestw »

Wir diskutieren noch, wer das übernehmen könnte.
Das kann aber auch ruhig jemand außerhalb von ZiB übernehmen, wenn er oder sie es sich zutraut und an dem Tag nach Cottbus fahren kann. Das wäre uns eine angenehme Entlastung. Ein Abstimmungsgespräch könnte selbstverständlich zuvor stattfinden.

pestw
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Beitrag von pestw »

Von der CargoLifter Homepage, sowie von http://www.insolnet.de:

Hinweise für Zeichner der Wandelschuldverschreibung
(11/09/2002)

[mit der Bezugsfrist vom 03.04.2002 bis 03.05.2002]

Mit diesen Hinweisen wende ich mich an alle Inhaber einer
nachrangigen Wandelschuldverschreibung gegen die CargoLifter
AG mit der herzlichen Bitte, die in diesem Merkblatt enthaltenen
Hinweise und Informationen sorgfältig zu lesen. Aufgrund von
unklaren, teilweise sogar irreführenden Angaben beteiligter
Banken erlebt insbesondere unser Büro in Cottbus einen Ansturm
von Telefonaten der insgesamt über 7.000 Zeichner, die beim
besten Willen nicht ordnungsgemäß zu bewältigen sind. Bitte
verfolgen Sie auch im weiteren Verfahrensverlauf die Informationen
und www.insolnet.de. Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung
und sparen auch selbst Zeit und Kosten.


Nach dem Schuldverschreibungsgesetz aus dem Jahre 1899 muss
zwingend vor der Gläubigerversammlung eine Versammlung der
Inhaber von Wandelschuldverschreibungen stattfinden. Dieser
Termin hat nur den Sinn, einen gemeinsamen Vertreter aller
Schuldverschreibungsgläubiger zu wählen, der die Zeichner im
Insolvenzverfahren und auch in der Gläubigerversammlung vertritt.
Sie brauchen daher selbst an der Versammlung beim Amtsgericht
Cottbus nicht teilzunehmen. Sollten Sie gleichwohl teilnehmen
wollen, ist es unbedingt erforderlich, dies vorher per Fax, per E-
Mail – aber auf keinem Fall telefonisch – anzukündigen, damit das
Amtsgericht Cottbus die Möglichkeit hat, die Versammlung in einen
externen Raum zu verlegen, der über ausreichend Kapazitäten
verfügt. Der größte beim Amtsgericht Cottbus vorhandene Saal
fasst maximal 80 Personen.


Die Zeichner dieser Wandelschuldverschreibung haben gegen die
CargoLifter AG eine nachrangige Forderung gem. § 39 InsO. Die
Anmeldungen solcher Forderungen beim Insolvenzverwalter ist nur
zulässig, wenn das Amtsgericht Cottbus die Gläubiger der
Wandelanleihe hierzu gesondert auffordert. Das Amtsgericht
Cottbus hat in dem beigefügten Eröffnungsbeschluss darauf
hingewiesen, dass nachrangige Forderungen des § 39 InsO nicht
anzumelden sind!

Nur wenn sich im laufenden Insolvenzverfahren abzeichnen sollte,
dass auf Forderungen der Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung Ausschüttungen erfolgen können,
würde das Amtsgericht Cottbus den Gläubigern der
Wandelschuldverschreibung Gelegenheit zur gesonderten
Anmeldung der Forderungen geben. Hierüber würden die
Anleihegläubiger gesondert informiert werden.


Ob und ggf. wann den Anleihegläubigern Gelegenheit zur
Forderungsanmeldung gegeben wird, lässt sich derzeit noch nicht
prognostizieren. Nach derzeitigem Sachstand ist allerdings davon
auszugehen, daß dies, so überhaupt, frühestens in einigen Jahren
der Fall sein wird.


Ein Teil der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen wird von
der Kanzlei
Hermann Bähr Michl Lenhard Fiedler,
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Großer Hirschgraben 15
D-60311 Frankfurt am Main

Telefon: 06102 45-5077
e-Mail: cargolifter@hbml.de

vertreten. Die Ansprechpartner Rechtsanwälte Bähr und Martinez
Ferber haben ihre Bereitschaft signalisiert, sich auch zum Vertreter
der Schuldverschreibungsgläubiger nach dem
Schuldverschreibungsgesetz wählen zu lassen. Sofern Sie hierzu
Rückfragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an das Büro von
Herrn Rechtsanwalt Bähr und Martinez Ferber, die sich auch in
anderen Insolvenzverfahren (z. B. Holzmann AG u.a.) mit
Sonderfragen der Betreuung von Schuldverschreibungsgläubigern
im Insolvenzverfahren beschäftigen und daher über einschlägige
Erfahrung verfügen.

Nochmals der Hinweis: Es entsteht Ihnen keinerlei Nachteil, wenn
Sie alle vorliegenden Informationen lediglich lesen und zur
Kenntnis nehmen und ansonsten nichts veranlassen. Da Ihre
Forderung nachrangig ist, können Anmeldungen nicht bearbeitet
werden, da das Amtsgericht Cottbus nicht zur Anmeldung
aufgefordert hat.

Cottbus, den 30.08.2002

Dr. Mönning
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter.
Zuletzt geändert von pestw am Fr, 13.09.2002 13:25, insgesamt 1-mal geändert.

pestw
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Beitrag von pestw »

Ich kann gleich dazu sagen:

Ein weiterer Teil der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen wird von Herrn

Wolfgang Pest,
c/o Zukunft in Brand; Tornado
Flohrstraße 1-9
10637 Berlin
email: die@zukunft-in-brand.de
(wer's noch nicht weiß: das bin ich ;) )

vertreten. Er hat ebenfalls signalisiert, gegebenenfalls als Vertreter
der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung zur Verfügung zu
stehen.

Grund: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die CargoLifter AG
den WA-Gläubigern einen teilweisen Forderungsverzicht
vorschlagen wird (vielleicht noch nicht bei dem genannten Termin,
aber im weiteren Verfahrensfortgang).
Dies würde ich entschieden ablehnen, denn dies würde den WA-
Gläubigern nur dann einen Vorteil bringen, wenn nur
dadurch
das Unternehmen gerettet werden könnte.
Überlebt das Unternehmen sowieso nicht, entsteht den WA-
Gläubigern kein zusätzlicher Nachteil. Überlebt es jedoch
ohnehin
, enstünde den WA-Gläubigern durch einen
Forderungsverzicht
ein Nachteil.

Dass Sein oder Nichtsein von einem Forderungsverzicht abhängt,
kann als äußerst unwahrscheinlich angesehen werden. Das
Überleben hängt einzig davon ab, ob das Unternehmen in Zukunft
eine glaubwürdige Gewinnperspektive bieten kann. :!:
(Und das kann es voraussichtlich - mit Hilfe der Zukunft in Brand GmbH!)

Ob es zu diesem Vorschlag kommt, weiß man natürlich nicht. Dass
darüber schon mal nachgedacht wurde, ist mir aber zu Ohren
gekommen.

Noch was: ich verfüge weder über einschlägige Erfahrungen in der
Vertretung von irgendwelchen Gläubigern, noch über eine
juristische Ausbildung, die über einen Wirtschaft/Recht-Grundkurs
der gymnasialen Oberstufe hinaus ginge. Ich weiß aber ungefähr,
wie jene CargoLifter-Aktionäre denken, denen am Erhalt des
Unternehmens gelegen ist. Und Jura muss man für den "Job" nicht
studiert haben.

Übrigens - der Entschluss eilt!

pestw
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Beitrag von pestw »

Schön, wie die Vollmachten bei mir eintrudeln. Langsam fängt's an, direkt spannend zu werden, ob nicht doch diese hemdsärmelig zupackenden Kleinaktionäre einen kleinen Achtungserfolg gegenüber dem offiziell empfohlenen "Vertreter" erringen können. Wer weiß - vielleicht benennt die Mehrheit der WA-Gläubiger gar keinen Vertreter und es wird sogar knapp...

Übrigens, wenn jemand meint, es sei jetzt sowieso schon zu spät: Fax gibt's auch noch!

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