Anleihe wandeln?
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Anleihe wandeln?
Als Zeichner der 1. Wandelanleihe sollte ich - so die Theorie ohne Insolvenz - im April erstmals Zinsenzahlungen erhalten, bzw. die Anleihe wandeln können.
Da das mit Zinsen wohl nicht realistisch ist, bleibt an sich nur die Wandlung. Ist dies Eurer Meinung
a) überhaupt in der Insolvenz möglich
b) sinnvoll?
Danke
Da das mit Zinsen wohl nicht realistisch ist, bleibt an sich nur die Wandlung. Ist dies Eurer Meinung
a) überhaupt in der Insolvenz möglich
b) sinnvoll?
Danke
Wir brauchen manchmal ein bisschen lange für das Beantworten von Fragen, aber es kommt nichts weg... :D
Die Antwort steht hier:
http://www.zukunft-in-brand.de/clfaq.html unter Ziffer 7.
Die Antwort steht hier:
http://www.zukunft-in-brand.de/clfaq.html unter Ziffer 7.


Zurzeit versenden die Banken eine Mitteilung an die Inhaber der Wandelanleihe, worin sie auf den anstehenden Fälligkeitstag hinweisen. Aus diesem Anlass haben wir eine Information auf unsere Homepage gestellt:
http://www.izib.org/news.html?&no_cache ... backPid]=5
http://www.izib.org/news.html?&no_cache ... backPid]=5


Hallo miteinander,
auch ich habe heute ein Schreiben der Bank erhalten
... Ihre Wandelanleihe wird zum 02.04.2007 fällig.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens besteht keine Wandlungs-
möglichkeit mehr. Ebenso erfolgt kein Barausgleich.
Der Bestand wird nach Fälligkeit von uns wertlos ausgebucht. ...
Auf meine Rückfrage hin und der Bitte, die WA nicht auszubuchen,
erhielt ich zur Antwort, dass man keine Möglichkeit sehe, die Anleihen nach Fälligkeit weiter zu halten.
Man wolle das aber noch einmal prüfen!?!
Wie soll ich mich da weiter verhalten?
Wenn ausgebucht, dann ist es nicht nur weg sondern ganz weg.
Liebe Grüße
Harald
auch ich habe heute ein Schreiben der Bank erhalten
... Ihre Wandelanleihe wird zum 02.04.2007 fällig.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens besteht keine Wandlungs-
möglichkeit mehr. Ebenso erfolgt kein Barausgleich.
Der Bestand wird nach Fälligkeit von uns wertlos ausgebucht. ...
Auf meine Rückfrage hin und der Bitte, die WA nicht auszubuchen,
erhielt ich zur Antwort, dass man keine Möglichkeit sehe, die Anleihen nach Fälligkeit weiter zu halten.
Man wolle das aber noch einmal prüfen!?!
Wie soll ich mich da weiter verhalten?
Wenn ausgebucht, dann ist es nicht nur weg sondern ganz weg.
Liebe Grüße
Harald
Raiffeisenbank, stimmt's?
Der Verein hat das gleiche Schreiben bekommen, für die bereits von Aktionären übernommenen Wandelanleihen. Ich werde da heute mal anrufen und mich durchfragen.
Die können doch nicht einfach die Wertpapiere ausbuchen, weil sie meinen, es bestünde keine Chance mehr auf Auszahlung. Die haben gefälligst den Ausgang des Insolvenzverfahrens abzuwarten.
Ich möchte mal die Rechtsgrundlage erfahren, nach der sie die Ausbuchung vornehmen wollen.
Der Verein hat das gleiche Schreiben bekommen, für die bereits von Aktionären übernommenen Wandelanleihen. Ich werde da heute mal anrufen und mich durchfragen.
Die können doch nicht einfach die Wertpapiere ausbuchen, weil sie meinen, es bestünde keine Chance mehr auf Auszahlung. Die haben gefälligst den Ausgang des Insolvenzverfahrens abzuwarten.

Ich möchte mal die Rechtsgrundlage erfahren, nach der sie die Ausbuchung vornehmen wollen.


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- CL 160
- Beiträge: 300
- Wohnort: Marburg
Ich finde das da eine Richtigstellung mindestens über den e-Bundesanzeiger fällig ist.
Das wäre m.E. auch etwas, das die Banken veröffentlichen bzw. weiterleiten müssen.
Das wäre m.E. auch etwas, das die Banken veröffentlichen bzw. weiterleiten müssen.
Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, Dinge zu tun, die man nach
Meinung anderer Leute nicht fertigbringt. (Aymé, Marcel)
Meinung anderer Leute nicht fertigbringt. (Aymé, Marcel)
So, die Volksbank sieht nach Rücksprache mit der Wertpapierzentrale der DZ-Bank (Zentralbank der Genossenschaftsbanken) "keine Möglichkeit" zum Halten der WA im Depot.
Ganz anders die Dresdner Bank. Von dort wurde ich, ebenfalls nach Rücksprache mit der Wertzpapierzentrale, zurückgerufen - dort hält man die Anleihen bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens.
Darum habe ich heute die Wandelanleihen von der Volksbank zu meinem Depot bei der Dresdner übertragen lassen.
Viele Andere werden aber wahrscheinlich eine solche Lösung nicht parat haben, und sind auf eine Treuhandlösung angewiesen.
Hmm. Da war doch schon einmal was, dass eine Genossenschaftsbank nicht so flexibel war?
Korrektur: Ach nee, war damals wohl eine Sparkasse beim Treuhandkonto.
Gruß Harald
Ganz anders die Dresdner Bank. Von dort wurde ich, ebenfalls nach Rücksprache mit der Wertzpapierzentrale, zurückgerufen - dort hält man die Anleihen bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens.
Darum habe ich heute die Wandelanleihen von der Volksbank zu meinem Depot bei der Dresdner übertragen lassen.
Viele Andere werden aber wahrscheinlich eine solche Lösung nicht parat haben, und sind auf eine Treuhandlösung angewiesen.
Hmm. Da war doch schon einmal was, dass eine Genossenschaftsbank nicht so flexibel war?
Korrektur: Ach nee, war damals wohl eine Sparkasse beim Treuhandkonto.
Gruß Harald
Danke. Es heißt also "Wertpapierzentrale der DZ-Bank" und nicht "Deutsche Wertpapierbank", wie meine Beraterin mir weis machen wollte.Harald hat geschrieben:So, die Volksbank sieht nach Rücksprache mit der Wertpapierzentrale der DZ-Bank (Zentralbank der Genossenschaftsbanken) "keine Möglichkeit" zum Halten der WA im Depot.
Klasse! Damit habe ich etwas in der Hand. Gut gemacht! Das hilft.Harald hat geschrieben:Ganz anders die Dresdner Bank. Von dort wurde ich, ebenfalls nach Rücksprache mit der Wertzpapierzentrale, zurückgerufen - dort hält man die Anleihen bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens.
Für alle: auf der Depotinformation steht (bei uns jedenfalls) klein gedruckt: "Einwendungen gegen diese Mitteilung müssen unverzüglich nach Zugang telefonisch oder fernschriftlich oder in den Geschäftsräumen der Bank erhoben werden. Andernfalls gilt diese Mitteilung als genehmigt."
Ihr wisst, was ihr zu tun habt...



Die können doch nicht einfach die Wertpapiere ausbuchen.
Die sind mit einer Forderung in einem Insolvenzverfahren verbunden und machen die Besitzer zu Gläubigern.
Wenn auch die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass es etwas zu holen gibt, so hat das auf keinen Fall die Depot führende Bank zu entscheiden.
Einspruch einlegen!
Die sind mit einer Forderung in einem Insolvenzverfahren verbunden und machen die Besitzer zu Gläubigern.
Wenn auch die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass es etwas zu holen gibt, so hat das auf keinen Fall die Depot führende Bank zu entscheiden.
Einspruch einlegen!
Schön. Wenn ich noch etwas tun kann? Melden.Klasse! Damit habe ich etwas in der Hand. Gut gemacht! Das hilft.
Exakt genauso steht es bei mir auch. Stammt wohl aus demselben Mailing-Datenpool.klein gedruckt: "Einwendungen gegen diese Mitteilung müssen unverzüglich nach Zugang telefonisch oder fernschriftlich oder in den Geschäftsräumen der Bank erhoben werden. Andernfalls gilt diese Mitteilung als genehmigt."
Auf eine Kopie dieses Blattes habe ich handschriftlich meinen Widerspruch kund getan und meiner Volksbank zugefaxt. Darauf hin ging es dann los, dass dies nicht ginge (siehe oben).
Gruß Harald
So - der Sturm der Entrüstung, den wir entfacht haben, einschließlich Intervention unseres Anwalts, hat Wirkung gezeigt.
Vorhin teilte mir die Deutsche Wertpapierservicebank, die für die Genossenschaftsbanken die Orderabwicklungen übernimmt, mit dass sie folgendes Schreiben an die betroffenen Depotkunden verschicken wird:
Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,
wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung vom 20.03.2007. In dieser Mitteilung hatten wir Sie darüber informiert, dass Ihre Wandelanleihe zum 02.04.2007 fällig wird und aufgrund des gegen die Emittentin eröffneten Insolvenzverfahren keine Wandlungsmöglichkeit besteht und kein Barausgleich erfolgt.
Wir hatten Sie desweiteren darüber informiert, dass der Bestand nach Fälligkeit von uns wertlos ausgebucht wird. Eine wertlose Ausbuchung durch uns erfolgt erst nach Ausbuchung des Bestandes durch den Zentralverwahrer in Deutschland, der Clearstream Banking Frankfurt. Ob und wann eine wertlose Ausbuchung erfolgen wird, ist heute nicht bekannt. Erfahrungsgemäß erfolgt bei Insolvenzverfahren die Ausbuchung von Wertpapieren mit der Löschung der Firma im Handelsregister.
Wir bitten Sie, unsere zu Rückfragen einladende Formulierung in der
Mitteilung vom 20.03.2007 zu entschuldigen.
Damit ist die befürchtete vorzeictige "Vernichtung" der Wandelanleihe vorerst vom Tisch.
Vorhin teilte mir die Deutsche Wertpapierservicebank, die für die Genossenschaftsbanken die Orderabwicklungen übernimmt, mit dass sie folgendes Schreiben an die betroffenen Depotkunden verschicken wird:
Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,
wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung vom 20.03.2007. In dieser Mitteilung hatten wir Sie darüber informiert, dass Ihre Wandelanleihe zum 02.04.2007 fällig wird und aufgrund des gegen die Emittentin eröffneten Insolvenzverfahren keine Wandlungsmöglichkeit besteht und kein Barausgleich erfolgt.
Wir hatten Sie desweiteren darüber informiert, dass der Bestand nach Fälligkeit von uns wertlos ausgebucht wird. Eine wertlose Ausbuchung durch uns erfolgt erst nach Ausbuchung des Bestandes durch den Zentralverwahrer in Deutschland, der Clearstream Banking Frankfurt. Ob und wann eine wertlose Ausbuchung erfolgen wird, ist heute nicht bekannt. Erfahrungsgemäß erfolgt bei Insolvenzverfahren die Ausbuchung von Wertpapieren mit der Löschung der Firma im Handelsregister.
Wir bitten Sie, unsere zu Rückfragen einladende Formulierung in der
Mitteilung vom 20.03.2007 zu entschuldigen.
Damit ist die befürchtete vorzeictige "Vernichtung" der Wandelanleihe vorerst vom Tisch.


Wurde bei jemanden nun eigentlich die Wandelanleihe ausgebucht?
Oder haben nun alle Banken eingesehen, das dies falsch wäre?
Gruß
René
Oder haben nun alle Banken eingesehen, das dies falsch wäre?
Gruß
René