Gläubiger fordert Überprüfung - Kritik am Insolvenzverlauf

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RSM
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Gläubiger fordert Überprüfung - Kritik am Insolvenzverlauf

Beitrag von RSM »

Gläubiger fordert Überprüfung
Kritik am Insolvenzverlauf


COTTBUS. Vier Jahre nach der Pleite der Cargolifter AG hat die Aktionärsinitiative "Zukunft in Brand" GmbH beim Amtsgericht Cottbus beantragt, einen Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen. Über den Antrag sei noch nicht entschieden, sagte Gerichtsdirektor Wolfgang Rupieper. Mit dem Antrag will ein Gläubiger, der durch die Insolvenz 23 000 Euro verlor, die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter Rolf-Dieter Mönning schaffen. Diesem wird vorgeworfen, Cargolifter-Vermögen durch Fehlentscheidungen vernichtet zu haben. So habe er unter anderem den zehn Millionen Euro teuren Testballon CL 75 trotz Warnung nicht gesichert, so dass er in einem Sturm zerstört wurde.

Mönning reagierte gelassen. "Alle Vorwürfe wurden in der Vergangenheit schon mehrfach geprüft", sagte er. Vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht einen Antrag abgelehnt, Mönning zu entlassen. (sj.)

Berliner Zeitung, 19.12.2006

http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 13621.html


"Mehrfach geprüft" ist gut. Wenn man eine Antwort vom Betroffenen als Prüfung heran nimmt, dann ist ist dem wohl so.

Wenn man allerdings, wie man es eigentlich machen sollte, die Angelegenheiten wirklich untersucht hätte, dann würde es anders aussehen.

Nun ja, warten wir es ab. Es geht noch weiter und der Antrag läuft...

pestw
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Beitrag von pestw »

http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 24861.html

Gericht lehnt Aktionärsantrag ab
COTTBUS. Das Amtsgericht Cottbus hat einen Antrag der Aktionärsgesellschaft "Zukunft in Brand" abgelehnt, für die 2002 Pleite gegangene Cargolifter AG einen Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen. Das teilte Gerichtsdirektor Wolfgang Rupieper gestern auf Anfrage mit. Mit dem Antrag wollte ein Gläubiger, der durch die Insolvenz des Luftschiffbauers 23 000 Euro verloren hat, die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter Rolf-Dieter Mönning schaffen. Mönning werden zahlreiche Fehlentscheidungen vorgeworfen. Die Aktionärsinitiative will nun Beschwerde beim Landgericht einlegen. (sj.). Berliner Zeitung, 31.01.2007

pestw
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Beitrag von pestw »

Wir haben vom Amtsgericht Cottbus nichts Anderes erwartet, als dass sie den Antrag ablehnen. Überraschen kann einen höchstens immer wieder die Unverfrorenheit, sich nicht einmal um den Schein einer gewissen Neutralität zu bemühen.

Die Rechtspflegerin hat sich mit den Argumenten nicht auseinandergesetzt und praktisch nur auf die beigeheftete Stellungnahme des Insolvenzverwalters verwiesen. Jedenfalls wurde unserer Seite keine Gelegenheit zur Erwiderung gegeben. Das ist u.E. ein Verstoß gegen das Gebot auf rechtliches Gehör.

Bei unserer Beschwerde von 2003 konnte man das ja noch damit erklären, dass es sich nicht um einen formalen Antrag gehandelt hatte, sondern um eine Aufforderung an das Insolvenzgericht, seiner Aufsichtspflicht zu walten. Aber dies hier war ein offizieller Antrag einer antragsberechtigten Partei.

Wie wir genau reagieren, müssen wir noch mit unserem Rechtsanwalt abstimmen; dass wir Rechtsmittel einzulegen haben, war uns den bisherigen Erfahrungen nach von Anfang an klar.

Übrigens gab es erst kürzlich ein Urteil des Landgerichts Cottbus als Berufungsgericht in Bezug auf die Wandelanleihen, das unserer Position nahzu hundertprozentig Recht gab, nachdem uns zuvor das Amtsgericht Cottbus komplett abgebügelt hatte. Die Amtsrichterin hatte noch nicht einmal erkennen wollen oder können, dass gar kein Vertrag nach BGB zustande gekommen war - eigentlich eine Anfängerübung für angehende Juristen.

Aber Richter sind völlig frei in ihrer Entscheidung und haben keinerlei Konsequenzen zu befürchten für noch so unsinnige Beschlüsse und Urteile, auch wenn sie inhaltlich noch so sehr abgewatscht werden von höheren Gerichten.
Bild :zib Initiative Zukunft in Brand - Wir verleihen CargoLifter Auftrieb!

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