Plattmachen statt sanieren

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HelmutJ
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Plattmachen statt sanieren

Beitrag von HelmutJ »

In der Süddeutschen Zeitung gab es folgenden interessanten Beitrag, der hier geäußerte Meinungen bestätigt:

Aus der SZ vom 14.9.2009: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/81/487486/text/



Plattmachen statt sanieren


Von Stefan Weber

Hohes Honorar und nichts dahinter - Insolvenzverwalter geraten in die Kritik. Künftig wollen Gläubiger deren Arbeit bewerten und Einfluss auf die Bestellung nehmen.

Der Fall, über den das Brandenburgische Oberlandesgericht am 6.August 2009 zu entscheiden hatte, war brisant. Ein seit vielen Jahren bei den Amtsgerichten München und Potsdam tätiger Insolvenzverwalter wollte nicht hinnehmen, dass ihm die Potsdamer Richter keine Verfahren mehr übertragen wollten.

Deren Begründung: Der Jurist sei im Dezember 2006 rechtskräftig wegen Beihilfe zum versuchten Betrug verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah den Fall anders und bestimmte, "dass die Vorstrafe des Antragstellers seiner Aufnahme in die aktuelle Vorauswahlliste (für Insolvenzverwalter) nicht entgegensteht."

Die Entscheidung der Brandenburger Richter ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die strenge qualitätsbezogene Kriterien für die Auswahl von Insolvenzverwaltern fordern. "Wenn das Schule macht, werden auch engagierte Richter resignieren und schließlich jeden, der sich als Insolvenzverwalter bewirbt, nehmen", meint der Wissenschaftler Hans Haarmeyer von der Fachhochschule Koblenz, der als einer der schärfsten Kritiker des deutschen Systems der Insolvenzverwaltung gilt.

Keine festen Kriterien

Die Entscheidung, wer bei einem Unternehmen nach Anmeldung der Insolvenz das Sagen erhält, trifft das zuständige Amtsgericht. Dabei greifen die Richter auf Listen zurück, in die sich interessierte Verwalter, meist sind es Rechtsanwälte, haben eintragen lassen. Für wen sich die Richter entscheiden, liegt in ihrem freien Ermessen; feste Kriterien gibt es nicht. Die Mandate sind begehrt, weil sie - oft größtenteils unabhängig vom Erfolg - ein hohes Honorar versprechen.

Nach Berechnungen von Haarmeyer werden im Durchschnitt zwei Drittel des Vermögens eines insolventen Unternehmens für dessen Verwaltung und Verwertung aufgewendet. "Statt die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, versorgt die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens offenbar weitgehend und flächendeckend nur die Insolvenzverwalter und die mit ihnen verbundenen Strukturen", sagte er.

Durch fehlende Sachkunde und Professionalität würden den Gläubigern in jedem Jahr zweistellige Milliardenbeträge vorenthalten und sanierungsfähige Unternehmen "plattgemacht".

Checkliste für Richter

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen bereits 2004 und 2006 mehr Transparenz bei der Auswahl der Insolvenzverwalter gefordert. Aber nur langsam kommt Bewegung in das Thema.

Der Gravenbrucher Kreis, ein Zusammenschluss überregional tätiger Insolvenzkanzleien, kommt in einer Befragung der Insolvenzgerichte zu dem Schluss, dass mehr als zwei Drittel von ihnen den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht nachkommen und ihre Bestellpraxis in den vergangenen Jahren nicht geändert haben. "Das ist schwer nachvollziehbar", sagt Frank Kebekus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises.

Der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte, ein freiwilliger Zusammenschluss von Insolvenzrichtern und Rechtspflegern, hat jetzt eine Checkliste für Richter entworfen. Das Papier soll helfen, die Qualifikation von Verwaltern besser zu beurteilen. Gefragt wird dabei unter anderem, wie viele Arbeitsplätze in einem Verfahren erhalten wurden und in welchem Umfang die Forderungen der Gläubiger befriedigt wurden.

Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland (GSV), ein Zusammenschluss von Vertretern aus Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und Finanzverwaltungen, geht noch einen Schritt weiter. Sie hat einen dreiseitigen Fragebogen erstellt, in dem Gläubiger das Verhalten und die Leistung eines Insolvenzverwalters bewerten und dem Amtsgericht mitteilen sollen.

Das Papier soll in den nächsten Tagen verschickt werden. Die GSV hofft, dass dann künftig vornehmlich solche Verwalter ausgewählt werden, die ihre Qualifikation bereits mehrfach unter Beweis gestellt haben.

Gläubiger gehen meist leer aus

Das Engagement der Gläubiger ist verständlich. Denn das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) hat 15.000 Insolvenzverfahren der Jahre 2002 bis 2007 analysiert und dabei festgestellt, dass in zwei Drittel der Fälle die Gläubiger leer ausgegangen sind. Denn nach Abzug der Verfahrenskosten und der Bedienung vorrangiger Forderungen gab es nichts mehr zu verteilen. Selbst in Fällen, in denen am Ende noch Masse vorhanden war, erhielten die Gläubiger im Durchschnitt nur 5,4 Prozent ihrer Forderungen.

Mitunter nehmen die Gläubiger bereits heute Einfluss auf die Wahl des Verwalters. So wie bei der Bestellung von Klaus Hubert Görg zum Verwalter von Arcandor. Da hatte das Amtsgericht Essen vorab die wichtigen Gläubiger befragt, wer nach ihrer Meinung der beste Kandidat sei.

Die Arbeit wird den Verwaltern nicht ausgehen. Nach Feststellung der Wirtschaftsauskunftei Bürgel haben von Januar bis Juli 15.891 Unternehmen in Deutschland Gläubigerschutz beantragt - 31 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum 2008.

(SZ vom 14.09.2009/pak)

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