Post vom Insolvenzverwalter

Alles rund um die Aktiengesellschaft

Moderatoren: Moderator, ZiB-Moderatoren

Antworten
bofried

Post vom Insolvenzverwalter

Beitrag von bofried »

Heute kam ein Brief vom Insolvenzverwalter Dr. Mönning

hier der Brief als pdf-Datei

Mitgeschickt wurde auch der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit allen Daten.

hier der Beschluss als pdf-Datei

Da ich dem Insolvenzverwalter sowieso schreiben muss, werde ich mal meine Forderungen aus der Zeichnung der Wandelanleihen anmelden.

Gruß Bofried
Zuletzt geändert von bofried am Fr, 16.08.2002 12:21, insgesamt 1-mal geändert.

pestw
CL 1000
CL 1000
Beiträge: 1957
Wohnort: Niederbayern

Beitrag von pestw »

:lol:
Der Herr Mönning lässt auch keine Gelegenheit aus, sich zu blamieren!
Er hat offenbar die ganze Wandelanleihe-Geschichte nicht verstanden. So wie es scheint, hat jeder Aktionär, der die Wandelanleihe nur zum Teil gezeichnet hat, diesen Brief bekommen (habe auch schon von anderen gehört).
Er verwechselt ein Angebot, das uns gemacht wurde, mit einer Verpflichtung, die wir hätten. Obwohl - vielleicht bekommen den Brief ja alle Aktionäre, auch die, die gar nicht gezeichnet haben. Wahnsinn! Was man mit den Portokosten alles hätte machen können. Herr Mönning hätte zum Beispiel, auf der Suche nach Investoren, alle Aktionäre anschreiben können und sie z.B. bitten, der CargoLifter AG 400 Euro Kredit zu gewähren. Mal 72000 Aktionäre wären das genau die gesuchten 30 Millionen.
Jetzt verstehe ich auch, wieso Herr Mönning an einem Tag von 20 Millionen Verbindlichkeiten sprach, am nächsten bereits von 100 Millionen Euro Forderungen, die gegen CargoLifter bestünden. Da ist wohl die Rückforderung von Halle und Grundstück seitens des Landes Brandenburg gemeint, die aber nur bei einer Zerschlagung fällig würde, plus der Betrag der sich ergeben würde wenn die Wandelanleihe voll gezeichnet worden wäre. Da er offensichtlich denkt, die Zeichnung der Anleihe sei eine Verpflichtung der Aktionäre, bestünden in dieser Höhe auch Forderungen gegen die AG.
8)
Das Pikante daran ist ja dies: wenn alle angeschriebenen Aktionäre Herrn Mönnings Aufforderung Folge leisten würden, dann wäre die Firma gerettet. Denn das wären 49,5 Millionen (Volumen der WA) minus die bereits gezeichneten 3,85 Mio. Allerdings nur, wenn gewährleistet wäre, dass wirklich alle dem Verlangen Folge leisten. :lol: Und das wäre der Fall, wenn es berechtigt wäre.

Aber Spaß beiseite: alle Aufgeforderten sollten das Zeichnungsangebot kopieren, die relevante Passage markieren und mit einem süffisanten Kommentar an Herrn Mönning zurückschicken. Am Besten per Einschreiben, denn er bearbeitet seine Geschäftspost nicht immer. Mein Fax vom 25.6.2002 mit ein paar sachlichen Fragen zum Verfahren hat er z.B. immer noch nicht beantwortet.

A propos Eröffnungsbeschluss: am 27.9. ist die Gläubigerversammlung. In dem Beschluss steht ausdrücklich drin, dass man dort die Gelegenheit hat, Herrn Mönning als Insolvenzverwalter abzuwählen. Es zählt übrigens die Mehrheit der in der GV vertretenen Forderungen, also wer anwesend ist oder sich vertreten lässt, entscheidet mit. Banken sind m.W. keine dabei.

Dann noch was: "nachrangige Forderungen des §39 InsO" ist nicht gleichbedeutend mit "nachrangige Wandelanleihe".

Ich zitiere:
§ 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger
(1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge,
berichtigt:
1. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen der Forderungen der Insolvenzgläubiger;
2. die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen;
3. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung
verpflichten;
4. Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners;
5. Forderungen auf Rückgewähr des kapitalersetzenden Darlehens eines Gesellschafters oder gleichgestellte Forderungen.
(2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1
bezeichneten Forderungen berichtigt.
(3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger und die Kosten, die diesen Gläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren entstehen, haben
den gleichen Rang wie die Forderungen dieser Gläubiger.


Was der Punkt 5. genau bedeutet, müsste man noch herausfinden.

Kapitalersatz
Wenn ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise Kredite von einem Gesellschafter hält oder ein Gesellschafter für Kredite an
dieses Unternehmen Sicherheiten stellt, können die Regeln über kapitalersetzende Darlehn eingreifen. Sie besagen im wesentlichen, daß
der Gesellschafter seine Darlehnsforderung in der Insolvenz der Gesellschaft nicht geltend machen kann. Das Gesellschafterdarlehn
wird wie haftendes Eigenkapital behandelt. Entsprechende Regeln gelten u.a. auch für die kapitalersetzende Gebrauchsunterlassung an
von Unternehmen genutzten Wirtschaftsgütern und Grundstücken.


Ich glaube nicht, dass die "nachrangige Wandelanleihe" unter diese Regelung fällt. Ich höre mich mal um.

climber
CL 75 - Aircrane
CL 75 - Aircrane
Beiträge: 127
Wohnort: 01848 Hohnstein/ OT Ehrenberg
Kontaktdaten:

Beitrag von climber »

Braucht es noch eines weiteren Beweises für die Unfähigkeit dieses
Mannes? Für Ihn ist ganz offensichtlich die Liqidation von CL ein besseres Geschäft als der Erhalt. Im eigegen und in Interesse aller, fordern wir seine Ablösung !! Es muß doch fähigere Leute geben als Herrn Mönning, der nur an seine eigene Tasche denkt

pestw
CL 1000
CL 1000
Beiträge: 1957
Wohnort: Niederbayern

Beitrag von pestw »

Vielleicht Herr Manzke ? :idea:

sfiet
Beiträge: 3

Beitrag von sfiet »

War es nicht eher so dass die Zeichner der Wandelanleihe die Möglichkeit hatten der CargoLifter AG das verbindliche(!) Angebot zu machen weitere Wandelanleihen zu zeichnen? Die CL AG hatte bis jetzt das Angebot nicht angenommen, Dr. Mönning macht es -- das ist sein Job.
Sollte ich da was falsch verstanden haben? Wäre für einen Scan des WA-Zeichungsformulars dankbar -- finde leider im Moment meine Kopie nicht.

Gruß,
Sören

bofried

Beitrag von bofried »

sfiet hat geschrieben:War es nicht eher so dass die Zeichner der Wandelanleihe die Möglichkeit hatten der CargoLifter AG das verbindliche(!) Angebot zu machen weitere Wandelanleihen zu zeichnen ....

Gruß,
Sören
Ja, so war es. Cargolifter hatte bis zum 23.06.2002 Zeit dieses Angebot anzunehmen. Haben sie aber nicht gemacht. Danach wurde es ein unverbindliches Angebot.

Gruß Bofried

MatAlSch
Joey
Joey
Beiträge: 42
Wohnort: Fürth

Beitrag von MatAlSch »

Ich hab auch Post von Herrn Mönning erhalten. Und auch von mir will er noch Geld. Und zwar den Betrag für die zusätzlichen Wandelanleihen, die ich in der öffentlichen Zeichnungsphase geordert habe.
Das Tolle daran ist, dass ich dieses Geld schon vor Monaten überwiesen und die zusätzlichen Anleihen auch auf mein Depot transferiert bekommen hab.
Ich finde es eine Unverschämtheit diese Forderung zu stellen.
Ich werde dies auch dem Insolvenzverwalter so mitteilen. Schließlich vepulvert er "das Geld meiner AG" indem er mangels nötiger Sorgfalt ungenau recherchiert.

sfiet
Beiträge: 3

Beitrag von sfiet »

bofried schrieb:
Cargolifter hatte bis zum 23.06.2002 Zeit dieses Angebot anzunehmen.
Danke für die Information!
Dann werde ich doch mal ein nettes Briefchen aufsetzen...

Oder gibt es die Möglichkeit dass das Angebot automatisch als angenommen galt nachdem nur ein Bruchteil der WA gezeichnet wurden?

Gruß, Sören

bofried

Beitrag von bofried »

sfiet hat geschrieben:.... Oder gibt es die Möglichkeit dass das Angebot automatisch als angenommen galt nachdem nur ein Bruchteil der WA gezeichnet wurden?

Gruß, Sören
Davon steht nichts im Bezugsformular.

Angebot zum Bezug weiterer Teilschuldverschreibungen

Die Teilschuldverschreibungen werden zunächst den Aktionären der Anleihschuldnerin nach Maßgabe ihres gesetzlichen Bezugsrechtes zur Zeichnung und Übernahme angeboten. Soweit andere Aktionäre der Anleihschuldnerin innerhalb der Bezugsfrist vom 3. April bis 3. Mai 2002 von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht keinen Gebrauch machen können den Aktionören, die sich dazu verbindlich erklären, weitere Teilschuldverschreibungen zugeteilt werden. Soweit es dabei nicht möglich ist, den Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Teilschuldverschreibungen zuzuteilen, wird die Anleihschuldnerin den Aktionären die weitere Teilschuldverschreibung im Verhältnis Bezugsrechte zuteilen.

Ich/Wir bieten der Anleihschuldnerin hiermit verbindlich an, nach maßgabe der Anleihbedingungen weitere bis zu ........ Teilschuldverschreibungen zu übernehmen und auf diese Teilschuldverschreibungen den Ausgabebetrag von EURO 6,00 ( in Worten: EURO sechs) je Teilschuldverschreibunge insgesamt EURO ...... (in Worten: EURO ..............) auf das Konto Nr. .................. einzuzahlen

Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: a) Kauf Stück .... Wandelanleihen und b) Ihre Aktionärsnummer. Nur mit diesen Angaben ist die Zuordnung des Geldeinganges mit dem Bezugsformular ohne zusätzliche Kosten möglich. Der Ausgabebetrag wird mit Annahme dieses Angebotes zum Bezug weiterer Teilschuldverschreibungen durch die Anleihschuldnerin fällig.

Die beiligenden Anleihbedingungen und Risikohinweise habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Mir/Uns ist bekannt, dass eine Zuteilung weiterer Teilschuldverschreibungen durch die Anleihschuldnerin nur insoweit und in der Höhe erfolgt, wie die Aktionäre der Anleihschuldnerin von ihrem gesetzlichen Bezugsrecht kein gebrauch machen und auch andere Aktionäre zu berücksichtigen sind, die weitere Teilschuldverschreibungen übernehmen wollen.

:!: Dieses Angebot wird unverbindlich, wenn die Anleihschuldnerin nicht bis zum 3. Juni 2002 schriftlich die Annahme dieses Angebotes erklärt und mitgeteilt hat, wie viele weiter Teilschuldverschreibungen mir/uns zugeteilt werden. :!:

Gleichzeitig bitte ich/wir um Einbuchung der entsprechenden Teilschuldverschreibungen in das oben genannte Wertpapierdepot.

Ort, Datum Unterschrift



Gruß Bofried

pestw
CL 1000
CL 1000
Beiträge: 1957
Wohnort: Niederbayern

Beitrag von pestw »

Offensichtlich haben alle diejenigen das Schreiben erhalten, die sich seinerzeit bereit erklärt hatten, über das ihnen zustehende Kontingent hinaus weitere Wandelanleihen zu zeichnen.

Oder gibt es weitere Fälle?
Bitte melden! (Privatnachricht genügt)

Kempf
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt/M
Kontaktdaten:

Beitrag von Kempf »

Ich habe auch die Aufforderung von Herrn Mönning erhalten doch endlich das Geld für zusätzlichen Wandelanleihen zu überweisen.
Von Cargolifter wurde aber nie die Annahme meines Angebots schriftlich erklärt. Soll ich das Herrn Mönning schreiben oder lohnt sich das sowiso nicht mehr?
Ich habe das Geld sowiso auf das Treuhandkonto überwiesen.(Noch auf das der 1.Sparkasse die es jetzt endlich herausrücken soll)
Was meint Ihr soll man Herrn Mönning mit Einschreiben eindecken?

Mit einem 2.Brief bin ich aufgefordert worden meine Forderungen innerhalb der Frist anzumelden. Muß ich jetzt für die Wandelanleihen die ich habe so einen Antrag stellen?

Ich will ihn fahren sehen.

Volker Kempf

k.moestl
CL 160
CL 160
Beiträge: 360
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von k.moestl »

Ich habe zwar (noch) keinen Brief von Herrn Mönning erhalten (ich hatte im Mai soviele Wandelanleihen gezeichnet, wie ich Bezugsrechte hatte). Ich habe aber dennoch eine Anregung zu diesem Thema. Könnte nicht jemand der schon geantwortet hat, eine Musterbrief in das Forum stellen? Auch wenn dieser noch nicht perfekt sein sollte, wäre das doch eine Diskussionsgrundlage, um ihn mit dem gebündelten Sachverstand der Forumsteilnehmer zu optimieren.

Gruß
Klaus Möstl

pestw
CL 1000
CL 1000
Beiträge: 1957
Wohnort: Niederbayern

Beitrag von pestw »

k.moestl hat geschrieben:Könnte nicht jemand der schon geantwortet hat, eine Musterbrief in das Forum stellen? Auch wenn dieser noch nicht perfekt sein sollte, wäre das doch eine Diskussionsgrundlage, um ihn mit dem gebündelten Sachverstand der Forumsteilnehmer zu optimieren.
OK. Ich habe einen Musterbrief gebastelt, obwohl ich nicht betroffen bin. Wer ihn haben will, schicke mir bitte seine Email-Adresse als Privatnachricht. Ich lasse die Mitteilungen ein, zwei Tage zusammenkommen und schicke dann meinen Textvorschlag per Email an euch raus.

Die Wandelanleihen würde ich als Forderung anmelden, ja. Vorsorglich. Auch hierzu dient mein Textvorschlag.

Ich will ihn fliegen sehen. Denn Prallluftschiffe fliegen, weil sie etwas schwerer als Luft starten und deshalb (etwas) aerodynamischen Auftrieb brauchen. Heißluftballone fahren. :)

Andreas Czempinski
Beiträge: 5
Wohnort: Hameln

Beitrag von Andreas Czempinski »

Ich bin zwar nicht betroffen, habe demzufolge auch keinen
Brief erhalten. Aus Interesse habe ich mir jedoch die .pdf ausgedruckt und kann nur sagen:

Selbst wenn seine Vorgehensweise eine rechtliche Grundlage haben sollte, ist das wohl die größte Frechheit, die ich in der letzten Zeit wahrgenommen habe.
Und droht auch gleich mit dem Mahnverfahren. Ich glaub es nicht.

Sollte dies alles rechtens sein, so hat der Gesetzgeber wohl mal ein paar Hausaufgaben zu erledigen.

Gruß
Andreas C.

maennel
Beiträge: 3

Beitrag von maennel »

Was Herr Mönning macht,
ist das nicht eigentlich versuchter Betrug?
Als Anwalt sollte er sich doch eigentlich mit solchen Dingen auskennen, oder nicht?
m.m.

Antworten