Hallo Anleiher,
bitte keine Forderungsanmeldungen mehr an den IV schicken. Das hat sich geklärt. Die WAs sind nur anzumelden, wenn das Insolvenzgericht dazu auffordert. Und das kann ewig dauern (wenn es überhaupt je eintreten sollte).
Zur Frage, wer die WA-Gläubiger vertritt, gibt's recht bald einen Newsletter. Bitte bis dahin noch nichts unternehmen.
Erste Wandelanleihe
Moderatoren: Moderator, ZiB-Moderatoren, Börsenguru
Wir hatten einige Anfragen nach dem Motto "wie kommt ihr dazu, den Tausch einer Wandelanleihe in drei Aktien anzupreisen? Habt ihr dazu überhaupt das Recht? Kann man das schriftlich haben?"
Offensichtlich haben nicht alle Aktionäre, sondern nur alle Wandelanleihen-Zeichner das Schreiben der CargoLifter AG vom 28.Mai 2002 erhalten, wo nachträglich die WA-Bedingungen verbessert wurden.
Die aktuell gültige Fassung der Wandelanleihe-Bedingungen, einschließlich der Änderungen vom 28. Mai, befindet sich hier:
http://www.zukunft-in-brand.de/pdf/Anle ... gungen.pdf
Insbesondere der § 7 Absatz 2 (b) hat sich geändert.
Wen's interessiert: Das Schreiben der CargoLifter AG vom 28. Mai kann hier runtergeladen werden:
http://www.zukunft-in-brand.de/bilder/cl_wa001.gif (60K) und
http://www.zukunft-in-brand.de/bilder/cl_wa002.gif (38K)
Offensichtlich haben nicht alle Aktionäre, sondern nur alle Wandelanleihen-Zeichner das Schreiben der CargoLifter AG vom 28.Mai 2002 erhalten, wo nachträglich die WA-Bedingungen verbessert wurden.
Die aktuell gültige Fassung der Wandelanleihe-Bedingungen, einschließlich der Änderungen vom 28. Mai, befindet sich hier:
http://www.zukunft-in-brand.de/pdf/Anle ... gungen.pdf
Insbesondere der § 7 Absatz 2 (b) hat sich geändert.
Wen's interessiert: Das Schreiben der CargoLifter AG vom 28. Mai kann hier runtergeladen werden:
http://www.zukunft-in-brand.de/bilder/cl_wa001.gif (60K) und
http://www.zukunft-in-brand.de/bilder/cl_wa002.gif (38K)
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