Cargolifter Lufthaken

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Frodo Baggins
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Cargolifter Lufthaken

Beitrag von Frodo Baggins »

Servus.
Mit großem Interesse lese ich von der Lufthaken-Idee.

Ich frage mich nun: Braucht man für den "kleinen" Ballon eigentlich eine Luftfahrtzulassung und ein Kennzwichen? D-OCLH oder so?

Viele Grüße
Roland

hilgenberg
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Beitrag von hilgenberg »

Hallo Roland,

der kleine Ballon braucht nur eine Zulassung d. h. Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis (LBA), wenn er im Passagierbereich eingesetzt wird,
für den Lastbereich braucht er nur dann eine Aufstiegsgenehmigung von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde, wenn er über 30m Seillänge aufgelassen wird. Was bei den dafür angepeilten Einsatztypen im Allgemeinen nicht nötig sein wird.

Schöne Grüße
hilgenberg
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Hasseroeder
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Beitrag von Hasseroeder »

Was bedeutet denn 30 Seillänge :?:
Sind das 30 m senkrecht vom Boden bis zum Ballon oder zB. bei drei Seilen je 10 m schräg nach oben, also eine Ballonhöhe etwa von 10 m :?:
Gruß Klaus
Ich möchte, daß die "CARGOLIFTER KGaA" mit dem neusten Kranballon der Welt, erfolgreich Lasten hebt oder bewegt, und damit also belegt, daß der "CL 160" realisierbar war!!!

http://www.hsb-wr.de/hsb_barrierefrei/webcams/

hilgenberg
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Beitrag von hilgenberg »

30 Meter senkrecht vom Ballonknoten zum Boden. Wenn die Seile, die schräg zum Führungssystem oder zu Winden am Boden führen deutlich länger sind, spielt das keine Rolle.

Gruß Peter
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