Cargolifter aufgelöst ??
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Cargolifter aufgelöst ??
Da bekomm ich doch heute Post von meiner Sparkasse:
Betr. WKN 540261 Cargolifter AG VINK.NA-Aktien
Sehr geehrte ....
zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass laut Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Gesellschaft durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Sparkasse
Muss mich das nun nervös machen , oder sind die nur spät aufgewacht??
Henry
Betr. WKN 540261 Cargolifter AG VINK.NA-Aktien
Sehr geehrte ....
zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass laut Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Gesellschaft durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Sparkasse
Muss mich das nun nervös machen , oder sind die nur spät aufgewacht??
Henry
Wie bitte????
Hast du schon angerufen? Soll mal jemand von CargoLifter dort anrufen?
Aber da seht ihr mal, welche Ignoranten teilweise bei den Sparkassen sitzen. Das war mir vor ein paar Monaten noch gar nicht klar. Diese "Banker" wissen nicht, dass eine Gesellschaft bei Eröffnung des Insolvenzantrags nicht "aufgelöst" ist. Und die wollen Wirtschafts- und Finanzfachleute sein. Unglaublich!
Ist das auch wirklich wahr oder willst du uns "hochnehmen"? Ich pack's einfach nicht!
Hast du schon angerufen? Soll mal jemand von CargoLifter dort anrufen?
Aber da seht ihr mal, welche Ignoranten teilweise bei den Sparkassen sitzen. Das war mir vor ein paar Monaten noch gar nicht klar. Diese "Banker" wissen nicht, dass eine Gesellschaft bei Eröffnung des Insolvenzantrags nicht "aufgelöst" ist. Und die wollen Wirtschafts- und Finanzfachleute sein. Unglaublich!
Ist das auch wirklich wahr oder willst du uns "hochnehmen"? Ich pack's einfach nicht!
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Warum sollte ich Euch hochnehmen, bin schließlich schon lange genug dabei. :D
Hab das garnicht so ernst genommen zuerst, aber Spaß ist das wohl nicht. Guckst Du mal hier:
http://www.welt.de/service/handelsregis ... ort=Berlin
http://www.welt.de/service/handelsregis ... ort=Berlin
Daher haben die das wohl. Wer veralbert hier eigentlich wen? Grübel.
Da trifft meine Sparkasse wohl keine Schuld, wenn sie mich darüber in Kenntnis setzten.
Bis bald
Henry
Hab das garnicht so ernst genommen zuerst, aber Spaß ist das wohl nicht. Guckst Du mal hier:
http://www.welt.de/service/handelsregis ... ort=Berlin
http://www.welt.de/service/handelsregis ... ort=Berlin
Daher haben die das wohl. Wer veralbert hier eigentlich wen? Grübel.
Da trifft meine Sparkasse wohl keine Schuld, wenn sie mich darüber in Kenntnis setzten.
Bis bald
Henry
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Hier muss ein massives Missverständnis vorliegen. Die AG sass einmal in Berlin. Das zuständige Amtsgericht ist jetzt Cottbus. Der Firmensitz wurde bereits im Mai komplett auf den Brand verlegt.
Andreas
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Zukunft - man kann sie nicht aufsuchen-
aber es gibt Orte, wo man sie spürt.
aber es gibt Orte, wo man sie spürt.
Genau! Da muss irgend so ein Referendar was überhaupt nicht kapiert haben. Der sollte wohl den Eintrag rausnehmen, nämlich weil die AG in einen anderen Bezirk umgezogen ist, und der hat sich gedacht, "Ah! Bei denen wurde ja das Insolvenzverfahren eröffnet. Deswegen muss ich sie rausschmeißen" und hat das so weitergegeben. Da müsste mal jemand beim Amtsgericht anrufen. Bleibt das nun an mir hängen oder möchte vielleicht jemand...?Andreas Eichner hat geschrieben:Hier muss ein massives Missverständnis vorliegen. Die AG sass einmal in Berlin.
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Ich versuch mal beim Handelregister anzurufen. Aber eigentlich ist das Mönnings bzw. Schneiders Aufgabe. Ich melde mich sofort.
Andreas
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Hallo an alle,
habe soeben mit dem Amtsgericht Berlin, Handelsregister, Hr. Pohl gesprochen. Er hat mir den Eintrag bestätigt. Lt. HGB und InsO gilt eine Gesellschaft mit Beantragung des Insolvenzverfahrens als aufgelöst ! Der endgültige Status hieße gelöscht oder Wiedereintrag ins HRB. Diesen Schwachsinn konnte er mir auch nicht begründen, aber es ist nun mal so, lt. Aussage Hr. Pohl.
Andreas
habe soeben mit dem Amtsgericht Berlin, Handelsregister, Hr. Pohl gesprochen. Er hat mir den Eintrag bestätigt. Lt. HGB und InsO gilt eine Gesellschaft mit Beantragung des Insolvenzverfahrens als aufgelöst ! Der endgültige Status hieße gelöscht oder Wiedereintrag ins HRB. Diesen Schwachsinn konnte er mir auch nicht begründen, aber es ist nun mal so, lt. Aussage Hr. Pohl.
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Ich habe meine "Steno"-Protokoll überprüft. Dieser Herr Pohl sagte "Beantragung" . Es ist wirklich unerklärlich, aber ich muss sowieso meinen Rechtsanwalt anrufen, den werde ich mal ein bißchen kitzeln.
Andreas
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Tu das. Ich kann's nämlich immer noch nicht glauben.Andreas Eichner hat geschrieben:ich muss sowieso meinen Rechtsanwalt anrufen,
Wer? Der Herr Pohl etwa?Andreas Eichner hat geschrieben:ER WIRD FLIEGEN!!! - JETZT ERST RECHT!!!
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Alles Quark, die Auflösung entspräche rein rechtlich einer Liquidation bzw. Löschung. Da die AG im laufenden Insolvenzverfahren ist, ändern sich durch die Einsetzung des IV die Zugriffsverhältnisse auf Vermögen etc., da hier die Gläubiger befriedigt werden sollen. Das Unternehmen arbeitet unter Umständen "normal" weiter, um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten bzw. um Liegenschaften und Gebäude zu sichern. Ein Unternehmen, das aufgelöst ist, dürfte gar keinen Geschäftsbetrieb ausführen.
Ich glaube, hier sollte der IV und Dr. Schneider bzw. der AR tätig werden, um Irritationen auszuschließen. Mein Rechtsanwalt hat mit Insolvenzrecht sonst gar nichts zu tun. Er hat extra deswegen seine Literatur gewälzt, um uns hier eine Auskunft geben zu können. Deshalb sollten versierte Insolvenzrechtler nochmals ran, denn es gibt dazu noch Durchführungsbestimmungen zum HGB, InsO, Aktiengesetz etc pp. wo nur ein gewiefter Rechtsanwalt durchblickt. Aber wir haben doch bestimmt jemanden, der dazu auch noch eine fundierte Aussage treffen kann.
Andreas
Ich glaube, hier sollte der IV und Dr. Schneider bzw. der AR tätig werden, um Irritationen auszuschließen. Mein Rechtsanwalt hat mit Insolvenzrecht sonst gar nichts zu tun. Er hat extra deswegen seine Literatur gewälzt, um uns hier eine Auskunft geben zu können. Deshalb sollten versierte Insolvenzrechtler nochmals ran, denn es gibt dazu noch Durchführungsbestimmungen zum HGB, InsO, Aktiengesetz etc pp. wo nur ein gewiefter Rechtsanwalt durchblickt. Aber wir haben doch bestimmt jemanden, der dazu auch noch eine fundierte Aussage treffen kann.
Andreas
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aber es gibt Orte, wo man sie spürt.
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Einer von uns hat nun bei einem "Börsen-Lehrstuhl" einer Uni, wo er Bekannte hat, angerufen.
Erste Reaktion: "so ein Blödsinn".
Nach eingehendem Studium des Falles die Zähne knirschende Auskunft: "Doch, es stimmt. Die Gesellschaft gilt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das Registergericht als aufgelöst. Das bedeutet, dass es zur Auflösung keines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf."
Die nächste Stufe wäre dann "erloschen".
Da stellt sich dann sogar die Frage, ob überhaupt noch eine turnusmäßige HV einberufen werden müsste und ob es überhaupt noch das Recht von fünf Prozent des gehaltenen Kapitals gibt, eine außerordentliche HV einzuberufen.
Erste Reaktion: "so ein Blödsinn".
Nach eingehendem Studium des Falles die Zähne knirschende Auskunft: "Doch, es stimmt. Die Gesellschaft gilt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das Registergericht als aufgelöst. Das bedeutet, dass es zur Auflösung keines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf."
Die nächste Stufe wäre dann "erloschen".
Da stellt sich dann sogar die Frage, ob überhaupt noch eine turnusmäßige HV einberufen werden müsste und ob es überhaupt noch das Recht von fünf Prozent des gehaltenen Kapitals gibt, eine außerordentliche HV einzuberufen.
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Also sind wir Aktionäre und Wandelanleihenbesitzer im Moment sowieso unser Geld los, oder was ??? ?
Jetzt würde das tolle lila Smiley von pestw passen. Mir stehen die Haare zu Berge !
Ich hoffe aber, dass es nicht ganz so schlimm ist
Frodo.
Jetzt würde das tolle lila Smiley von pestw passen. Mir stehen die Haare zu Berge !
Ich hoffe aber, dass es nicht ganz so schlimm ist
Frodo.
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So wie es aussieht - gut gemacht Herr IV, kommen die 20 Millionen nicht zusammen können Sie sich die Hände reiben und den Aktionären die Schuld in die Schuhe schieben! Sollte die Nachfolgegesellschaft dann zuerst groß rauskommen haben Sie Ihr Geld "verdient" und sind der gemachte Mann
Ob Sie dabei die beste Lösung gefunden haben, wird die Zeit zeigen.
Die Taktik der Insolvenz ist gar nicht so dumm, aber ich denke wir Kleinanleger werden uns auch etwas einfallen lassen um Ihnen auf die Füsse zu treten .
denn nicht nur -
Ob Sie dabei die beste Lösung gefunden haben, wird die Zeit zeigen.
Die Taktik der Insolvenz ist gar nicht so dumm, aber ich denke wir Kleinanleger werden uns auch etwas einfallen lassen um Ihnen auf die Füsse zu treten .
denn nicht nur -
Ich möchte, daß die "CARGOLIFTER KGaA" mit dem neusten Kranballon der Welt, erfolgreich Lasten hebt oder bewegt, und damit also belegt, daß der "CL 160" realisierbar war!!!
http://www.hsb-wr.de/hsb_barrierefrei/webcams/
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Es gibt keine Nachfolgegesellschaft, so lange ein Rettungskonzept glaubhaft unterwegs ist. Und wem muss man das glaubhaft machen? Den Gläubigern, wie der Name schon sagt. Und um die kümmern wir uns schon.
Glaubt uns das!
Glaubt uns das!
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