Fürniß - Chipfabrik - CargoLifter

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hilgenberg
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Unschuldsvermutungen

Beitrag von hilgenberg »

Hier noch mal der letzte Absatz des genannten pnn-Artikels vom 10.08.04. :
Thorsten Metzner/pnn hat geschrieben: „... Fest steht, dass die damaligen Ermittlungen gegen Fürniß im Sande verliefen. In einem internen Vermerk der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder vom 29. Oktober 2002 zur Einstellung des damaligen Verfahrens, in dem Fürniß mit den Ermittlern kooperierte, heißt es: „Da der Beschuldigte bereits Kenntnis von der gegen ihn erstatteten Geldwäsche-Verdachtsanzeige erhalten hatte, ist der direkte Weg der verantwortlichen Einvernahme gewählt worden.“ Durchsuchungen oder andere Maßnahmen, so die Freese-Anzeige, seien ohnehin „nicht mehr Erfolg versprechend möglich“ gewesen. Allerdings prüft die Staatsanwaltschaft seit dem jüngsten Auftritt von Fürniß im Chipfabrik-Untersuchungsausschuss die Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht. Unabhängig davon hat Freese jetzt auch gegen Fürniß eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Vorteilsnahme und der Bestechlichkeit gestellt.“
Daraus ergibt sich keine „... neuartigen rechtlichen konstruktion ...“.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil sie keine Beweise fand bzw. aufgrund der Ereignisse nicht mehr damit rechnen konnte welche zu finden.
Fürniß muß - im Zweifelsfall für den Angeklagten - erst mal als genauso unschuldig gelten wie das CL Management. Das habe ich auch mit anderen Worten oben so ausgedrückt. Da sind wir uns auch einig.

Der Unterschied besteht im Kern lediglich darin, das Fürniß die Staatsanwaltschaft noch nicht vom Hacken hat, und das es nach wie vor noch einige Verdachtsmomente gibt, die eben noch nicht ausgeräumt sind, sei es aus Mangel an beweisen, oder weil die Staatsanwaltschaft noch nicht fertig ist.

Bei CL sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber ABGESCHLOSSEN und die Betroffenen wurden von ALLEN Vorwürfen FREIGESPROCHEN.

Sollte Dr. Fürniß dieses Stadium mal erreicht haben, werde ich mich in Zukunft dann gern bemühen ihn als unschuldig zu betrachten.

gruß
p hilgenberg
Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, Dinge zu tun, die man nach
Meinung anderer Leute nicht fertigbringt. (Aymé, Marcel)

Matthias/Wismar
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Beitrag von Matthias/Wismar »

>>Bei CL sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber ABGESCHLOSSEN und die Betroffenen wurden von ALLEN Vorwürfen FREIGESPROCHEN. <<

ohh, da müssen sie entschuldigen.

freispruch durch die saatsanwaltschaft.... bisher dachte ich nur gerichte können urteile (freispruch/veruteilung) fällen. das staatsanwaltschaften dieses können ist mir neu. seit wann ist das in D möglich? helfen sie mir mal.

für mich hat sich die sache immer folgendermaßen dargestellt:

das verfahren wurde - in beiden fällen - wegen fehlens eines hinereichenden tatverdachts eingestellt. somit sind fürniss und das CL-management im selbem status.

und nur darum geht es mir
MFG

Matthias

hilgenberg
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Beitrag von hilgenberg »

Matthias/Wismar hat geschrieben:>>Bei CL sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber ABGESCHLOSSEN und die Betroffenen wurden von ALLEN Vorwürfen FREIGESPROCHEN. <<

ohh, da müssen sie entschuldigen.

freispruch durch die saatsanwaltschaft.... bisher dachte ich nur gerichte können urteile (freispruch/veruteilung) fällen. das staatsanwaltschaften dieses können ist mir neu. seit wann ist das in D möglich? helfen sie mir mal.
Erwischt! ;-)

Da habe Sie mich tatsächlich bei einer sehr unsauberen Formulierung erwischt. Im reinen Wortsinn haben Sie natürlich recht, eine Staatsanwaltschaft kann nicht verurteilen oder freisprechen. Ich werde versuchen in Zukunft korrekter zu Formulieren.

In diesem Moment finde ich es richtig schade, dass Eurofuchser hier nicht mehr aktiv ist. Soweit ich mich erinnere, hat er sich selbst als Jurist bezeichnet. Er könnte uns sicherlich die kleinen feinen Unterschiede zwischen den verschiedenen Formulierungen erklären, mit denen Staatsanwälte ihre Verfahren abschließen.

Matthias/Wismar hat geschrieben: für mich hat sich die sache immer folgendermaßen dargestellt:

das verfahren wurde - in beiden fällen - wegen fehlens eines hinereichenden tatverdachts eingestellt. somit sind fürniss und das CL-management im selbem status.

und nur darum geht es mir
In bezug auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Bestechlichkeit gegen Fürniß habe ich nichts anderes gesagt. Er muss vorläufig als unschuldig gelten.

Fakt ist aber auch, der Aktendeckel bei CL ist zu und bei Fürniß nicht! Siehe oben.
So wie es aussieht bleiben im Fall CL bei der Staatsanwaltschaft keine Restzweifel oder dergleichen bestehen, die man eben leider nicht beweisen kann. So wie es aussieht konnten alle Verdachtsmomente ausgeräumt werden.

Davon ist Fürniß m.E. noch meilenweit entfernt.

gruß p. hilgenberg
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