Es gibt auch miserable Insolvenzverwalter

Alles zum Thema Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter allgemein (nicht speziell das CargoLifter-Verfahren)

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pestw
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Es gibt auch miserable Insolvenzverwalter

Beitrag von pestw »

Es gibt auch miserable Insolvenzverwalter. Hier mal ein Beispiel:

http://www.hier-leben.de/newsdetails.asp?id=10803 (Das Internetportal der Region Torgau-Oschatz)

Nach uns die Sintflut?

Belgern (TZ/ug). Die bauliche Fertigstellung des Straßenabschnittes Mühlberger Straße zwischen Einmündung Kirschbergstraße und Topfmarkt steht in den Sternen. Mit der Auftragsvergabe an die Elsterwerdaer Tief- und Straßenbau Wolfrum GmbH hat die Stadt keinen guten Griff gemacht.

War zunächst die Ausführung der Pflasterarbeiten zu bemängeln - schätzungsweise zehn Prozent der Fläche müssen wieder aufgenommen werden - so kam letztlich auch noch ein Insolvenzverfahren vor Abschluss der Arbeiten hinzu. Die Stadtverwaltung Belgern erfuhr davon zufällig durch Bürger, die eine entsprechende Anzeige in der Lausitzer Rundschau gelesen hatten. Per 5. September erschien die Firma plötzlich nicht mehr auf der Baustelle. Ein sofortiges Nachfragen durch das Stadtbauamt ergab, dass der Cottbuser Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde.

Dieser erteilt keinerlei mündliche Auskünfte, so dass die Stadtverwaltung umgehend schriftlich nachfragte, wann und wie man gedenke, die etwa noch dreiwöchigen Restarbeiten - Gehwegbau und Mängelbeseitigung - zu Ende zu bringen. Auf dieses Schreiben steht die Antwort immer noch aus. "Anstandshalber hätte es sich gehört, dass der Insolvenzverwalter auf uns zukommt", meint Bürgermeister Harald Thomas, "wenn wir jedenfalls in den nächsten Tagen keine befriedigende Auskunft erhalten, leiten wir über unseren Anwalt rechtliche Schritte ein."

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Mein Kommentar: ...und ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's gänzlich ungeniert.
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Lifter
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Beitrag von Lifter »

pestw hat geschrieben:Es gibt auch miserable Insolvenzverwalter. Hier mal ein Beispiel:
Du meinst im Gegensatz zu unserem, der nicht miserabel ist ???

Beate Kalauch
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Beitrag von Beate Kalauch »

Hallo,

also das Verhalten dieses Insolvenzverwalters überrascht eigentlich nicht....und ich kenne noch einen, der sich so benimmt. Der wohnt und arbeitet in Hamburg und wickelt gerade meine Firma ab.....und dann kenne ich einen Journalisten, der gerade alle Details dazu notiert.... :lol:...

Gruß
Beate

pestw
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Beitrag von pestw »

Lifter hat geschrieben:
pestw hat geschrieben:Es gibt auch miserable Insolvenzverwalter. Hier mal ein Beispiel:
Du meinst im Gegensatz zu unserem, der nicht miserabel ist ???
:oops: Nö - äh - ich stelle hier nur mal Beispiele zusammen. Nämlich Berichte über miserable Insolvenzverwalter. Als Abgrenzung zum Nachbar-Thread "Es gibt auch gute Insolvenzverwalter".

pestw
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Beitrag von pestw »

Hier wieder mal ein Beispiel für einen miserablen Insolvenzverwalter:

Sie können nicht mal Bilanzen lesen

Insolvenzberater profitieren mehr, wenn sie ein Unternehmen zerschlagen, statt es wieder auf Kurs zu bringen

CHRISTOPH LIXENFELD HANDELSBLATT. 29.4.20058

Einst träumten die Cargolifter-Chefs davon, tonnenschwere Lasten mit riesigen Zeppelinen über die Kontinente zu transportieren. Doch der Traum platzte, mit einem riesigen medialen Knall ging das Unternehmen in die Insolvenz. Nachdem in der gigantischen Halle in Brand in Brandenburg längst ein künstlicher Südseestrand aufgeschüttet ist, werden jetzt auch die Patente und Markenrechte verwertet.
War die Cargolifter-Insolvenz vermeidbar? Ihre Vorstände und Aufsichtsräte meinen: ja. Das Unternehmen sei gezielt demontiert worden. Dieser Auffassung ist auch die „Initiative Zukunft in Brand", eine Interessenvertretung der Cargolifter-Aktionäre, deren Wut sich auch gegen Insolvenzverwalter Rolf-Dieter Mönning richtet: Der habe die Halle viel zu billig verkauft, und das Unternehmen in der Öffentlichkeit schlecht geredet. Sie fordern seine Ablösung - bislang ohne Erfolg.
Dass Insolvenzverwalter Unternehmen zerschlagen, statt sie zu retten, ist der Normalfall. Fälle wie Walter Bau, wo der Verwalter unbedingt alles zusammen halten will, sind die Ausnahme. Die meisten der jährlich 40.000 Insolvenzverfahren sind für die Firmen das Ende.
Dass so wenige gerettet werden, liegt auch an der Qualität der Insolvenzverwalter. „Wer mit einem solchen Aufgabe betraut wird, muss plötzlich wie der Vorstand eines großen Unternehmens agieren und kommunizieren. Das können die wenigsten," räumt Eberhard Braun ein. Insolvenzverwalter bei der Schultze & Braun und seit 25 Jahren im Geschäft. „Die meisten fangen ja mit diesem Job an, indem sie einem anderen Insolvenzverwalter die Tasche tragen. Dann bilden sie sich vielleicht in irgendwelchen BWL-Kursen weiter, und das war's." Nachweisen müssen sie solche Kenntnisse nicht, die Anwaltszulassung genügt. „Einige können nicht mal Bilanzen lesen", urteilt Norbert Landwehr aus Köln, dessen Firma Landwehr, Himmelsbach & Kollegen Firmen in Krisen berät.
Eigentlich wäre es Aufgabe der Insolvenzgerichte, jeweils geeignete Berater zu bestimmen. Doch das Auswahlverfahren ist völlig undurchsichtig. Richter - sie äußern sich nur höchst ungern dazu -, entscheiden einsam und allein. Machen die Banken, die meist die größten Gläubiger sind, Vorschläge, fürchten die Gerichte um ihre Unabhängigkeit.

SPEZIAL:
RECHTSANWÄLTE
Im vergangenen Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet, dass zudem immer die selben Insolvenzverwalter zum Zuge kämen. Das Gericht mahnte an, dass jeder, der sich um einen Fall bewirbt, auch eine Chance auf den Zuschlag bekommen sollte. Doch wer die Voraussetzungen erfüllt, kommt zwar jetzt auf die Kandidatenliste -aber nicht mehr. Wer warum den Zuschlag bekommt, bleibt intransparent.
Doch dass der Insolvenzverwalter, der am Morgen danach bei einer Firma in Not antritt, möglicherweise der Falsche ist, ist nur die Hälfte des Problems. Noch verheerender ist es für die Firmen, dass die Verwalter meist gar kein Interesse mehr an der Rettung haben. „Insolvenzverwalter haften für alle Entscheidungen, die sich aus der Weiterführung der Firma ergeben," so Eberhard Braun. „Da haben sich schon viele die Finger verbrannt. Dass aber einer haftbar gemacht worden wäre, weil er ein rettbares Unternehmen liquidiert hätte, habe ich noch nie gehört."
Statt durch Anreize Insolvenzverwalter zum Erhalt des Unternehmens zu motivieren, lege ihnen die Art der Honorierung eher das Gegenteil nahe, kritisiert Rainer Himmelsbach, Anwalt und Restrukturierungsberater. „Es geht nur um Massegenerierung. Und das bedeutet: möglichst schnell zerschlagen und alles zu Geld machen." Bezahlt werden Insolvenzverwalter nach dem Vermögenswert der liquidierten Werte. Zwar errechnet sich ein entsprechendes Honorar auch beim Weiterführen oder Verkauf der gesamten Firma, aber beides ist weit arbeitsintensiver und zeitraubender als das Filetieren.
Haben die Manager der Firma dann noch eine Managerhaftpflicht-versicherung, die Regressansprüche gegen sie persönlich abdeckt, kann der Sequester doppelt verdienen: Erst verklagt er den Manager, weil seine Fehler den Laden in die Schieflage gebracht hätten - und rechnet das separat nach Gebührenordnung ab. Zahlt die Versicherung daraufhin, erhöht diese Summe die Insolvenzmasse und damit das Honorar des Verwalters. „Das funktioniert am besten, wenn man das Unternehmen ganz stringent zerschlägt", so Himmelsbach. „Denn wenn der Laden zu retten ist, kann die Führung ja nicht alles falsch gemacht haben. Und dann hätte es folglich auch keinen Anlass zum Prozess gegeben."
Himmelsbachs Kanzlei ist darauf spezialisiert, Unternehmen vor dem Besuch des Insolvenzverwalters zu bewahren, schließlich sei die Eröffnung eines solchen Verfahrens die größte denkbare Kapitalvernichtung". Dabei würden die Werte eines Unternehmens regelrecht verramscht. Und die Idee des Gesetzge-bers von 1999, mit Insolvenzplanverfahren mehr Firmen zu retten - die hat sich bisher nicht durchgesetzt.


Zur Diskussion über diesen Artikel bitte den von Lifter eröffneten Thread benutzen: http://www.lta-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=845
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hilgenberg
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Beitrag von hilgenberg »

Artikel der "Aachener Zeitung". Samstagsausgabe vom 19. Aug. 2006.

(Der Artikel wurde uns von einem Mitglied als Scan zur Verfügung gestellt, deshalb hier kein Link und keine Seitenangabe. Außerdem bitte ich eventuelle Fehler aus der Texterkennung zu entschuldigen. Hervorhebungen durch mich.)


Abag: Durchsuchungen waren rechtswidrig
Beschluss des Landgerichts: Treuhänderin erhält Akten zurück. Rechtsanwalt spricht von "Ohrfeige" für Ermittler, Amtsgericht und Insolvenzverwalter. Oberstaatsanwalt Deller: Verfahren wegen Untreueverdachts läuft weiter.

VON UNSEREM REDAKTEUR STEPHAN MOHN!
AACHEN. So etwas kommt selten vor. Und doch: Das Landgericht hat eine Hausdurchsuchung - beantragt von der Staatsanwaltschaft, beschlossen vom Amtsgericht - für rechtswidrig erklärt. Und so mussten die Ermittler die 35 Aktenordner, die sie bei einer Steuerberaterin mitnahmen, wieder hergeben. Die Frau ist als Treuhänderin der insolventen Aachener Beschäftigungsinitiative (Abag) aktiv gewesen, verwaltete also die aus öffentlichen Kassen und von Firmen eingehenden Gelder. Angesichts der großen Beschäftigungsgesellschaften (LG Philips Bildröhren, Elsa), die die Abag betreute, war das nicht gerade wenig.

Nach der Pleite der Gesellschaft hegte Insolvenzverwalter Rolf-Dieter Mönning aufgrund von Mitarbeiteraussagen den Verdacht, hier könnten Gelder nicht den richtigen Weg genommen haben - und teilte das der Staatsanwaltschaft mit. Die nahm ein Ermittlungsverfahren wegen Un-treueverdachts gegen die Steuerberaterin auf, inklusive der besagten Durchsuchungen der Privat- und Geschäftsräume. Die 5. große Strafkammer des Landgerichts urteilte nun: Dafür gab es nicht den geringsten Anlass. Was Dr. Dieter Brammertz, Rechtsanwalt der Steuerberaterin, als "empfindliche Ohrfeige" für Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und Insolvenzverwalter wertet.
In der Begründung des Landgerichts heißt es, die Anforderungen für einen Durchsuchungsbeschluss seien relativ gering. Es müssten jedoch "nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte für die angenommene Straftat" vorliegen. Es dürfe sich nicht bloß um "Unterstellungen oder vage Vermutungen handeln". Im vorliegenden Fall aber werde keinesfalls "ein tatsächlich konkreter Vorgang erkennbar", der auch nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit auf Untreue hinweise.
Das alles, sagt Brammertz. sei vermeidbar gewesen, denn seine Mandantin habe durchaus mit dem Insolvenzverwalter kooperieren wollen. Anrufe und Rückrufbitten bei Mönning seien aber nicht beantwortet worden. "Stattdessen wurde die staatliche Maschinerie in Gang gesetzt", ärgert sich Brammertz, der damit rechnet, dass auch das Ermittlungsverfahren bald eingestellt wird.
Das aber beurteilt Oberstaatsanwalt Robert Deller anders: "Das halte ich aufgrund unserer derzeitigen Erkenntnisse für ausge-schlossen." Man werde nun versuchen, "die notwenigen weiteren Erkenntnisse auf anderem Wege zu erlangen". Die Durchsuchungen hätten aufgrund eines ordnungsgemäßen Amtsgerichtsbeschlusses stattgefunden. Das Gericht habe seinerseits die damals vorliegenden Verdachtsmomente geprüft und daraufhin den Durchsuchungsbeschluss gefasst. "Das hat die nächsthöhere Instanz nun anders gesehen", sagt Deller emotionslos. Die Akten werde man deswegen aber nicht schließen.
Die Abag wird indes nach AZ-Informationen überleben. Demnach hat Insolvenzverwalter Mönning einen Kaufinteressenten gefunden, die Übernahmeverträge sollen bereits geschlossen sein.
Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, Dinge zu tun, die man nach
Meinung anderer Leute nicht fertigbringt. (Aymé, Marcel)

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Beitrag von Lifter »

Diskussion um Insolvenzordnung

NRW will Gläubiger stärker einbinden
Von Thomas Sigmund

Nordrhein-Westfalen treibt die Diskussion um die Änderungen der Insolvenzordnung voran. Wie aus einem dem Handelsblatt vorliegenden Diskussionspapier aus dem Haus von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hervorgeht, strebt NRW eine stärkere Beteilitung der Gläubiger an.

BERLIN. Die Ministerin will zudem für die Gerichte Mindestanforderungen für deren Kontrolltätigkeiten festschreiben und dafür sorgen, dass die regional sehr unterschiedlich gehandhabten Insolvenzverfahren einheitlicher und transparenter werden. Die Debatte um die Insolvenzordnung nimmt damit immer stärkere Ausmaße an. Zuletzt hatte ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für Debatten gesorgt. Die SPD-Politikerin will die Insolvenzordnung im Bereich des Anfechtungsrechts ändern. An den Verfahrenserleichterungen hatten Insolvenzpraktiker allerdings kein gutes Haar gelassen. Die Branche ist seitdem in Aufruhr. Nächste Woche beschäftigt sich der erstmals stattfindene Insolvenzverwalterkongress mit den Themen aus den beiden Bereichen.

NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) überlegt jetzt, Anfang nächsten Jahres eine Gesetzesinitiative mit dem Titel „Gesetz zur Vereinfachung der Aufsicht im Insolvenzverfahren (GAVI)“ in den Bundesrat einzubringen. Zuvor sollen die Stellungnahmen verschiedener erfahrener Praktiker abgewartet werden.

Ausgangspunkt waren in letzter Zeit spektakuläre Fälle von Veruntreuungen durch Insolvenzverwalter mit Schäden in Millionenhöhe. Zudem änderte sich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis die Auswahl der Insolvenzverwalter. Die Richter erklärten die so genannten „closed shops“ der ortsansässigen Verwalter für unzulässig. Zukünftig können alle geeigneten Bewerber Insolvenzfälle übernehmen. Der Gesetzentwurf aus NRW sieht ein Antragsrecht auf Aufnahme in die Liste vor. Sollte das Gericht den Antrag ablehnen, stehen Rechtsmittel dagegen zur Verfügung.

Der Vorschlag fordert zudem erhöhte Transparenz. So hatten bei den Veruntreuungsfällen die Verwalter versucht, durch Bargeldgeschäfte und Abrechnung mehrerer Verfahren über ein einziges Konto Zahlungszuflüsse zu verschleiern. NRW schlägt deshalb eine gesetzliche Pflicht zur Führung eines Kontos vor. Für jedes Verfahren gesondert. Das Diskussionspapier sieht daneben eine Vereinheitlichung der einzureichenden Unterlagen vor. Die Gerichte erhalten bisher für Verzeichnisse der Massegegenstände, Zwischenberichte und die Schlussrechnungslegung von den Verwaltern unterschiedliche Unterlagen.

Um die Gläubiger wieder – wie von der Insolvenzordnung eigentlich beabsichtigt – stärker mit einzubeziehen, soll die Vergütung steigen. Wer sich bereit erklärt, im so genannten Gläubigerausschuss mitzuarbeiten, erhält derzeit eine relativ geringe Vergütung, die sich auf höchstens 95 Euro pro Stunde beläuft. Betriebswirtschaftlich hoch qualifizierte Gläubiger sind zu dieser Vergütung kaum bereit, ihr Fachwissen im Insolvenzverfahren einzubringen. Auch auf Seiten des Gerichts will das Justizministerium Mindestanforderungen an die Kontrolltätigkeit festlegen. Die Insolvenzordnung enthält bislang keine Bestimmungen für die Gerichte. Zukünftig soll das „Herzstück“ der gerichtlichen Aufsicht, die Schlussrechnungsprüfung, in Grundzügen festgeschrieben werden.



http://www.handelsblatt.com/news/Wissen ... dnung.html

HANDELSBLATT, Sonntag, 29. Oktober 2006, 08:40 Uhr

Gefährlicher Stillstand bei der Insolvenzordnung
Von Thomas Sigmund

Für die kommende Woche hat der Verband der Insolvenzverwalter nach Berlin eingeladen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wird den Kongress eröffnen und sich einiges an Kritik von den Praktikern anhören müssen – zu Recht.

Die Insolvenzordnung gleicht einer Dauerbaustelle, bei der zu wenig Baufortschritt zu erkennen ist. Zur Qualität der Insolvenzverwalter verliert der im Juni vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf aus dem Haus von Zypries kein Wort – auch nicht zu der von Insolvenzrichtern.

Dabei kann sich Deutschland so einen Stillstand nicht leisten. Die Liquidations- und Zerschlagungsrate nach Insolvenzanträgen ist zu hoch. Dafür gibt es Gründe.

Viele Firmen werden zerschlagen, weil der Insolvenzverwalter sein Handwerk nicht beherrscht. Das sagen nicht nur enttäuschte Unternehmer. Die fehlenden Qualitätskriterien beklagen selbst gestandene Insolvenzpraktiker an ihren Kollegen. Insolvenzplanverfahren würden nur in einem Bruchteil aller Fälle durchgeführt, ist eine der Klagen. Zu kompliziert für viele Verwalter, heißt es achselzuckend. Die Folgen tragen Gläubiger und Arbeitnehmer. Die einen verlieren ihr Geld, die anderen ihren Job.

Hinzu kommt, kein Gläubiger, kein internationaler Investor mag es, wenn er letztendlich nicht weiß, wer das Insolvenzmanagement übernimmt. Wer wirft schon gerne schlechtem auch noch gutes Geld hinterher. Beherrscht der Insolvenzverwalter sein Handwerk? Verliere ich nicht alles, wenn ich jetzt schon Insolvenz anmelde und an den Falschen gerate? Fragen, die sich jeder Unternehmer in einer solchen Situation stellt. Offenbar lautet die Antwort in den meisten Fällen immer noch Ja. Denn allzu oft wird der Insolvenzantrag zu spät gestellt, verspielt das Unternehmen wichtige Sanierungschancen.

Immerhin, die Auswahl der Insolvenzverwalter wird transparenter. Künftig sollen die Gerichte die Verwalter aus dem Kreis aller Personen auswählen, die sich zur Übernahme von Insolvenzfällen bereit erklärt haben. Bislang erfolgt die Auswahl nach geschlossenen Listen, in die ein neuer Bewerber nur dann aufgenommen wird, wenn eine andere Person ausgeschieden ist. Der oft kritisierte „closed shop“ hat damit ein Ende. Damit folgt Zypries aber lediglich einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

k.moestl
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Beitrag von k.moestl »

"Hervorragende Verwalter erreichen Durchschnittsquoten von mehr als 20 Prozent." Bei CargoLifter dürfte die Quote für die normalen Gläubiger eher bei 0 % liegen...

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/a ... 135274.asp

Der Tagesspiegel
12.03.2007
Teure Insolvenzverwalter
Qualitätsoffensive könnte Stellenverluste verringern


Düsseldorf - Bis zu 100 000 Arbeitsplätze, tausende von Firmen und Forderungen in Höhe von neun Milliarden Euro könnten jedes Jahr gesichert werden, wenn qualifizierte Insolvenzverwalter zum Einsatz kämen. Das ist das Ergebnis einer noch nicht veröffentlichten Studie des Insolvenzexperten Hans Haarmeyer.

2006 meldeten nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes 30 562 Unternehmen Insolvenz an, die Ansprüche der Gläubiger summieren sich auf 33 Milliarden Euro. Davon geht der Großteil verloren. Denn die Quote zur Befriedigung dieser Ansprüche beträgt in der Regel nur drei bis fünf Prozent. Ein guter Insolvenzverwalter holt aber nach Haarmeyers Erkenntnissen das Doppelte heraus. Hervorragende Verwalter erreichen Durchschnittsquoten von mehr als 20 Prozent. Ähnlich ist es bei den Arbeitsplätzen. 2006 fielen etwa 340 000 Stellen Insolvenzen zum Opfer. Hätten alle Verwalter sehr gut oder hervorragend gearbeitet, so wären laut Haarmeyer 80 000 bis 100 000 Jobs gerettet worden. „Die Auswahl des Insolvenzverwalters ist oftmals die Schicksalsfrage des Unternehmens“, sagt der Experte. „Der volkswirtschaftliche Gewinn einer Qualitätsoffensive wäre enorm.“

„Der Insolvenzrichter benötigt trennscharfe Auswahlkriterien, um die Spreu vom Weizen zu scheiden“, fordert daher der Hamburger Amtsrichter Frank Frind. Das Amtsgericht Hannover testet bereits „Leitungsfähigkeit und Erfolg“ seiner Bewerber mit Fragebögen. Etwa 1800 Verwalter gibt es in Deutschland.
fo/sig (HB)
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Beitrag von Lifter »

Hier der Artikel des HB, komplett:

http://www.handelsblatt.com/news/Defaul ... _b=1238763

Auswahl soll Verluste reduzieren

Insolvenzverwalter könnten Milliarden retten
Von D. Fockenbrock und Thomas Sigmund

Schlechte Noten für Insolvenzverwalter: Nach Erkenntnissen des Insolvenzexperten Hans Haarmeyer könnten jährlich 100 000 Stellen und bis zu neun Milliarden Euro gerettet werden, wären die Verwalter qualifizierter. Mittlerweile schaltet sich auch die Politik ein: Nun werden strengere Richtlinien für die Vorauswahl gefordert.

DÜSSELDORF/BERLIN. Bis zu 100 000 Arbeitsplätze und Forderungen in Höhe von neun Milliarden Euro könnten jedes Jahr gesichert werden, wenn qualifizierte Insolvenzverwalter zum Einsatz kämen. Das ist das Ergebnis einer noch nicht veröffentlichten Studie des prominenten Insolvenzexperten Professor Hans Haarmeyer.

2006 meldeten nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes 30 562 Unternehmen Insolvenz an, die Ansprüche der Gläubiger summierten sich auf 33 Mrd. Euro. Den weitaus größten Teil ihrer Forderungen müssen die Gläubiger abschreiben. Denn die Quote zur Befriedigung dieser Ansprüche beträgt in der Regel nur drei bis fünf Prozent.

Dagegen holt ein guter Insolvenzverwalter nach Haarmeyers Erkenntnissen das Doppelte für die Gläubiger heraus. Hervorragende Verwalter erreichen sogar Durchschnittsquoten von mehr als 20 Prozent.

Ähnlich ist es bei den Arbeitsplätzen. Im vergangenen Jahr fielen etwa 340 000 Stellen Insolvenzen zum Opfer. Hätten alle Verwalter sehr gut oder hervorragend gearbeitet, so Haarmeyer, wären 80 000 bis 100 000 Jobs gerettet worden. „Die Auswahl des Insolvenzverwalters ist oftmals die Schicksalsfrage des Unternehmens“, sagt der Wissenschaftler. „Der volkswirtschaftliche Gewinn einer Qualitätsoffensive wäre enorm.“

Der Markt für Insolvenzverwaltungen ist hart umkämpft, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2004 so genannte geschlossene Listen bei den Amtsgerichten verboten hat. Jetzt kann sich jeder Verwalter bei allen Gerichten bewerben. Ergebnis: Auf dem deutschen Markt tummeln sich etwa 1 800 Insolvenzverwalter. Noch vor wenigen Jahren waren es nur 400. „Der Insolvenzrichter benötigt trennscharfe Auswahlkriterien, um die Spreu vom Weizen zu scheiden“, fordert deshalb der Hamburger Amtsrichter Frank Frind. Das Amtsgericht Hannover testet bereits „Leitungsfähigkeit und Erfolg“ seiner Bewerber mit einem sechsseitigen Fragebogen.

Angelehnt ist der Fragebogen an Vorgaben Haarmeyers. Der hat nach Auswertung von 100 Interviews mit Verwaltern, Richtern und Gläubigern sowie 280 Insolvenzakten aus den letzten fünf Jahren ein Ratingverfahren für Insolvenzverwalter entwickelt. Diese freiwillige Zertifizierung soll es den Amtsgerichten erleichtern, qualifizierte Verwalter herauszufiltern.

Auch das Verfassungsgericht hat in mehreren Urteilen 2006 einen „Qualifikationsnachweis mit strengsten Anforderungen und eine engmaschige Qualitätskontrolle der einzelnen Verwalter“ gefordert. Die höchsten Richter forderten Wissenschaftler und Praktiker auf, ein „schlüssiges Konzept“ mit Eignungskriterien zu entwickeln. Den Gesetzgeber sehen sie – vorerst – nicht in der Pflicht.

Das sieht der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) anders. Der Gesetzgeber müsse eine Beschränkung der Listen durch die Gerichte wieder zulassen, „damit die Qualität der Verwaltertätigkeit gewährleistet ist“, sagt VID-Vorsitzender Siegfried Beck. Allerdings: Auch Beck fordert „verlässliche Qualitätskriterien“ bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern „nach dem Prinzip der Bestenauslese“.

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Beitrag von k.moestl »

Zitat: „Die [Insolvenzverwalter] können machen was sie wollen"


Eßlinger Zeitung
29.03.2007
Insolvenzverwalter sorgt für herbe Verluste
STUTTGART/ESSLINGEN: Ex-Geschäftsführer klagt in zweiter Instanz, aber mit wenig Chancen gegen das Land

Von Sabine Försterling

Die Frage, ob das Land für die Bestellung eines ehemaligen Rechtsanwaltes durch das Amtsgericht Esslingen zum Insolvenz Verwalter haften und Schadensersatz zahlen muss, ist gestern in zweiter Instanz verhandelt worden; nunmehr vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Der Jurist hatte rund 800 000 Euro veruntreut und ein ehemaliger Geschäftsführer einer Firma in Ruit dadurch viel Geld verloren.

In der ersten Instanz hatte das Landgericht Stuttgart eine Pflichtverletzung bei der Auswahl des Anwaltes und bei seiner vorgeschriebenen Kontrolle durch den Rechtspfleger abgelehnt. Ein derartiger Fall von Veruntreuung eines Insolvenzverwalters sei bisher „einzigartig", meinte gestern denn auch der Vorsitzende Richter des vierten Zivilsenates und signalisierte dennoch zugleich, dass er keine großen Erfolgschancen für die Berufung sehe. Der Hintergrund: Der Kläger Hans Fritzel war bis 2001 geschäftsführender Gesellschafter der Repro Technik GmbH in Ruit. Im Januar 2003 wurde auf eigenen Antrag der Firma wegen drohender Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren für das Unternehmen eröffnet. Das Amtsgericht bestellte zur Abwicklung einen Rechtsanwalt aus Esslingen zum Verwalter. Fritzel hatte damals Forderungen aus Pensionszusagen, einer Bürgschaft und einem Darlehen für die Firma in Höhe von 700 000 Euro angemeldet. 2005 stellte sich heraus, dass der Jurist während seiner Tätigkeit auch in zahlreichen anderen Verfahren rund 800 000 Euro veruntreut hatte. In der Masse der Repro Technik fehlten laut Fritzel allein 370 000 Euro. Der Anwalt wurde daraufhin vom Landgericht Stuttgart im Sommer 2005 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Das Amtsgericht Esslingen hätte seinerzeit den Verurteilten niemals als Insolvenzverwalter bestellen dürfen, so die Auffassung des Klägers, der das Land in der Haftung sieht. Bei der Auswahl und der Überwachung hätten der vom Land angestellte Richter sowie der zuständige Rechtspfleger ihre Amtspflicht verletzt. Der Anwalt war nämlich bereits 1999 wegen betrügerischen Bankrotts zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dies sei dem damaligen Direktor des Amtsgerichtes bekannt gewesen.

Kein Berufsverbot
Unabhängig davon, ob dies zutreffe, liege hier jedoch kein wie von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderter, grob fahrlässiger Verstoß vor, meinte nun der Zivilsenat in der Berufungsverhandlung. In dem Strafverfahren wegen Bankrotts sei kein Berufsverbot ausgesprochen worden. Wenn der Anwalt wegen dieser Verurteilung von der Liste der Insolvenzverwalter gestrichen worden wäre, wäre das Berufsverbot jedoch durch die Hintertür eingeführt worden. Wie und wann muss der Rechtspfleger die Tätigkeit des Insolvenzverwalters überprüfen? Diese Frage beschäftigte den Senat hingegen ausführlicher. Der Rechtspfleger hatte nämlich selbst ausgesagt, von Gerüchten über Alkoholprobleme und Durchsuchungen bei dem Anwalt gewusst zu haben. „Es haben noch weit mehr Erkenntnisse vorgelegen", sagte der Klägervertreter Gundolf Geiger. Wenn der Rechtspfleger Kontoauszüge eingefordert hätte, dann hätte der Anwalt zuvor die Löcher mit Geldern aus anderen Verfahren gestopft, argumentiert hingegen der Senat. „Heißt das nun: Kontrolle ist zwar vorgeschrieben aber es geht nicht?", fragte sich da der Zuhörer.
Der Senat hingegen zog sich auf eine jüngst gefällte höchstrichterliche Entscheidung zurück, obwohl sie nicht diese Problematik genau anspreche, und riet Fritzel, die Berufung zurückzunehmen. Der Kläger will aber bis zur Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen. Der 73-Jährige kritisierte die vom Gesetzgeber vorgegebene starke Stellung des Insolvenzverwalter, auf die das Gericht auch schon hingewiesen hatte. „Die können machen was sie wollen", so Fritzels Ehefrau.
Das Urteil wird am Mittwoch, 9. Mai verkündet.
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Beitrag von k.moestl »

ddp

NRW will Insolvenzrecht ändern

Das Land Nordrhein-Westfalen will mit einer Bundesratsinitiative gegen Veruntreuungen in Insolvenzfällen vorgehen. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) übersandte nach Angaben ihres Ministeriums vom Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf an ihre Amtskollegen. Hintergrund der Initiative seien einige Fälle, in denen Insolvenzverwalter Beträge in Millionenhöhe aus Insolvenzvermögen veruntreut hätten.

Düsseldorf (ddp-nrw). Das Land Nordrhein-Westfalen will mit einer Bundesratsinitiative gegen Veruntreuungen in Insolvenzfällen vorgehen. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) übersandte nach Angaben ihres Ministeriums vom Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf an ihre Amtskollegen. Hintergrund der Initiative seien einige Fälle, in denen Insolvenzverwalter Beträge in Millionenhöhe aus Insolvenzvermögen veruntreut hätten. Durch die geplante Änderung solle das Insolvenzverfahren transparenter werden, erläuterte Müller-Piepenkötter. Die Aufgaben der Gerichte und der Verwalter würden genauer definiert, die Möglichkeit der Kontrolle des Verwalters durch das Gericht verbessert. Bisher enthalte die Insolvenzordnung nur sehr pauschale Regelungen dazu, wie der Insolvenzverwalter das ihm anvertraute fremde Vermögen zu verwalten habe und wie dies zu kontrollieren sei.
ddp/wib/muc

30. Mai 2007 | 15:57 Uhr

http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/11916327
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Schweriner Volkszeitung
MECKLENBURG-VORPOMMERN
20.09.2007
Nach "Gutsherren-Art"

von Corinna Pfaff

Gestern verurteilte das Landgericht Schwerin den Hamburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen L. zu vier Jahren Haft. Jahrelang war er ein viel beschäftigter Insolvenzverwalter in Mecklenburg-Vorpommern.

SCHWERIN
- Eben noch war Rechtsanwalt Hans-Jürgen L. ein angesehener Mann, hofiert von Politik und Wirtschaft. Betraut mit unzähligen Aufträgen zur Abwicklung von Betrieben, vor allem in Mecklenburg. Die Insolvenzverfahren machten ihn zu einem reichen Mann. Auf umgerechnet rund zwei Millionen Euro beziffert er sein jährliches Einkommen Ende der neunziger Jahre. Da war er als Insolvenzverwalter eine Institution und mit etwa 60 Mitarbeitern selbst zu einem mittelständischen Unternehmer herangewachsen.

Heute ist er krank und - wie sein Anwalt sagt - froh, nach drei Schlaganfällen kostenlos im Haftkrankenhaus behandelt zu werden. Hoch verschuldet - er selbst geht von rund 22 Millionen Euro "berechtigter Forderungen von Gläubigern gegen mich" aus - hat er nur noch bescheidene Ansprüche an seinen künftigen Lebensweg: Er wäre mit einem Job als kaufmännischer Angestellter zufrieden.

Aber erst muss er die Haftzeit hinter sich bringen. Gestern verurteilte ihn das Landgericht Schwerin wegen Untreue in 24 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Er hat, so ist dem Urteil zu entnehmen, zwischen 1998 und 2002 Firmen Konkursmasse entzogen und somit die Gläubiger geprellt. Den juristisch nachgewiesenen Gesamtschaden bezifferte das Gericht auf 3,1 Millionen Euro.

Der inzwischen 56-Jährige war als Insolvenzverwalter und Geschäftsführer von Auffanggesellschaften eingesetzt. Nach "Gutsherren-Art", so der Vorsitzende Richter Norbert Grunke, habe er zwischen den von ihm betreuten Unternehmen Gelder verschoben, um finanzielle Löcher zu stopfen - etwa der Milchkonservenfabrik Wittenburg einen sechsstelligen Betrag als Darlehen entnommen und an eine Rostocker Schweißtechnik GmbH ausgereicht. Dabei habe er gewusst, dass die Rostocker Firma nicht in der Lage war, das Geld zurückzuzahlen. Zeitweise hatte er rund 150 Unternehmen gleichzeitig betreut. Hans-Jürgen L. hatte ausgesagt, er habe immer auch soziale Belange im Blick gehabt und versucht, über Auffanggesellschaften die Produktion fortzuführen. Eine Grundeinstellung, die ihn einst in die Deutsche Kommunistische Partei geführt habe. Mag sein, hieß es von Seiten des Gerichts. Doch sei diese Überzeugung der "Maßlosigkeit" gewichen.

"Dass der Angeklagte selbst Nutznießer seiner Strategie war, ist kein Zufall", sagte Richter Grunke. So habe sich der Unternehmer Vergütungen überwiesen, "die ihn nicht zu einem kleinlichen" Lebensstil zwangen. Kontrollgremien wie Amtsgerichte und Gläubigerausschüsse hätten ihm sein kriminelles Tun leicht gemacht. Irgendwann aber habe er das von ihm geschaffene "Insolvenzmasse-Imperium" nicht mehr beherrscht und gezielt seine Flucht vorbereitet - sich beispielsweise unrechtmäßig Vergütungen überwiesen, um seine "Kriegskasse" aufzufüllen. Allein dadurch ist der Staatsanwaltschaft zufolge ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden. Ende 2002 setzte Hans-Jürgen L. sich ab, gelangte über Asien und die USA nach Kanada.

Im November 2006 wurde Hans-Jürgen L. an seinem Arbeitsplatz im Büro eines Sportgeschäfts in Ontario verhaftet und im Dezember nach Deutschland abgeschoben. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Dass er nun relativ glimpflich davonkommt, hat er seinem umfassenden Geständnis zu verdanken, das den Prozess erheblich abkürzte. Zeugen wurden nicht gehört. Im Gegenzug hatte ihm das Gericht zugesagt, vier Jahre und neun Monate beim Strafmaß nicht zu überschreiten. In seinem letzten Wort hatte sich der kräftige Mann unter Tränen bei allen entschuldigt, deren Vertrauen er missbraucht hat. Sein Leben hat er eigenen Angaben nach inzwischen literarisch aufgearbeitet.
20. September 2007 | 07:45 Uhr |

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JU

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22.09.
"Eine optimale Lage"

Yachthafen und Häuser an der Dahme / Cargolifter-Abwickler wieder da

NIEDERLEHME Er machte aus der Luftschiffwerft von Cargolifter in Brand den Tropenpark "Tropical Islands", nun hat er auch Großes in Niederlehme vor. Rechtsanwalt Rolf-Dieter Mönning will die frühere Köckeritz-Werft an der Dahme in einen exklusiven Yachthafen verwandeln, mit Wohnhäusern am Wasser und Bootsdienstleistern auf dem Gelände. "Die Lage könnte optimaler nicht sein", schwärmt Mönning.

Wie einst bei Cargolifter ist er wieder als Insolvenzverwalter aktiv, diesmal für den Niederlehmer Familienbetrieb. Und wie damals will er möglichst etwas Neues aufbauen. "Nur zu verkaufen, das ist nicht unsere Philosophie", sagt Mönning. Das Projekt der "Marina Berlin-Süd Niederlehme" des Aachener Architekten Michael Kleinen hält er für so vielversprechend, dass er inzwischen offiziell bei der Stadt dafür wirbt. "Wir haben uns ein Jahr vorbereitet, wir meinen es ernst", betont Mönning.

Die ersten Reaktionen der Fachleute in der Verwaltung waren durchweg positiv, berichtet Marina-Spezialist Michael Kleinen. "Dieser Standort hat eine hohe Qualität, vor allem wegen der guten Verkehrsanbindung an Berlin und der Naherholungsmöglichkeiten in der Region. Ich kenne in Deutschland nur wenig Vergleichbares", sagt Kleinen. Er spricht von einer "starken Nachfrage" nach derartigen Flächen am Wasser. Die Angebote im südlichen Berliner Umland seien derzeit aber nur lückenhaft. Mit dem Bootsservice werde die frühere Nutzung auf dem Gelände fortgesetzt, der Yachthafen und die Wohnhäuser am angrenzenden Ufer kämen hinzu. Dazu gibt es schon Gespräche mit dem Grundstückseigentümer, wie Kleinen sagte. Wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen seien, würden auch die Investorengespräche beginnen.

Rolf-Dieter Mönning ist überzeugt, dass für Niederlehme das Marina-Projekt richtig ist, so wie es der Tropenpark für Brand war: "Ich freue mich, wie sich das dort entwickelt. Ich glaube, dass Tropical eine gute Zukunft hat. paw

pestw
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Lange Haftstrafe für Insolvenzverwalter

Der frühere Insolvenzverwalter Reinhard Mühl wird wohl achteinhalb Jahre in Haft verbringen müssen. Als Gegenleistung für ein umfassendes Geständnis, das den Prozess verkürzt, will die 2. Wirtschaftsstrafkammer den 60-Jährigen nicht höher bestrafen.

Das hat der Vorsitzende Richter Harald Bachmann am Mittwoch zum Prozessauftakt in Hildesheim bekanntgegeben. Mühl räumte ein, rund 43 Millionen Euro von Insolvenzsonderkonten abgezweigt und veruntreut zu haben. Nach dem erfolgreichen "Deal" kann Bachmann das Urteil möglicherweise schon nächste Woche verkünden.

Mühls Berliner Verteidiger Michael Baerlein und Panos Pananis verlasen das Geständnis:„Unser Mandant räumt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe voll und ganz ein.“ Der 60-Jährige habe die Straftaten nicht begangen, um sich ein Leben im Luxus zu leisten. Das ihm anvertraute Geld sei vor allem in die KTG Kunersdorf Beteiligungsgesellschaft geflossen, die er in den neunziger Jahren als zweites Standbein gegründet habe. Die für Sonderimmobilien wie Kinos oder Krankenhäuser eingerichtete Gesellschaft sei „in Turbulenzen“ geraten.

"Warum ging das schief?", wandte sich der Vorsitzende Richter direkt an den eleganten 60-Jährigen mit Goldrandbrille, der die Verhandlung aufmerksam verfolgte. Es sei schwierig, solche Immobilien zu finanzieren, antworte Mühl ruhig und bedächtig. Allein das Cinemaxx am Raschplatz habe enorme Verluste gebracht. Zudem räumte der gelernte Groß- und Einzelhandelskaufmann Fehler beim Controlling ein. Im Juni 2005 sei ihm klar geworden, dass er einen Schlussstrich ziehen müsse. Zu dieser Zeit fiel einem Kollegen Mühls auf, dass die Konten im Fall der Süßwarenkette Most abgeräumt waren.

Der Vater von vier erwachsenen Kindern, der von seiner Frau getrennt lebt, arbeitet inzwischen als kaufmännischer Angestellter bei einer Firma in Berlin. Er sei krank und habe nur eine Teilzeitstelle, erläuterte er. Sein Gehalt werde zum Teil gepfändet. Insgesamt soll Mühl 60 Millionen Euro veruntreut haben. Verhandelt werden jedoch nur 106 der ursprünglich 149 Fälle. Der Prozess wird am 16. Oktober mit der Stellungnahme eines psychiatrischen Sachverständigen fortgesetzt.

von Jutta Oerding

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Aachener Zeitung
10.05.2008

Um Siso tobt eine Schlacht der Juristen
Folgen eines unvergleichlichen Firmenniedergangs: Klagen, Anzeigen, Prozesse und „Sonderverwalter"

Von unserem Redakteur Stephan Mohne

Aachen. Von Siso ist nichts geblieben. Auf dem Gebäude an der Neuenhofstraße prangt längst das Logo eines Computerherstellers. Um die Aufarbeitung des Siso-Niedergangs tobt hinter den juristischen Kulissen allerdings mehr denn je eine Schlacht der Rechtsanwälte. Es geht um Klagen und Gegenklagen, es gibt Prozesse und Strafanzeigen. Kein Wunder, es geht um zig Millionen Euro. Die Frage ist: Wer hat hier was gegen die Wand gefahren? Und gegen wen haben welche Gläubiger berechtigte Forderungen?

Dieser Kampf hat jetzt einen neuen Höhepunkt erreicht. Das Aachener Insolvenzgericht hat nämlich einen „Sonderinsolvenzverwalter" eingesetzt. Ein seltener Vorgang. Es handelt sich um den Berliner Rechtsanwalt Michael Frege, Autor mehrerer einschlägiger Fachbücher.

Bilanzen manipuliert?

Frege soll die Rolle des renommierten Aachener Rechtsanwalts Rolf-Dieter Mönning unter die Lupe nehmen. Er war der Insolvenzverwalter nach der ersten Pleite im Jahr 2002. Am Ende verkaufte er nach einigen Sanierungsschritten den Rest der „Siso Franz Sinn und Sohn GmbH" an den niederländischen Fonds MPF. Aspekte, mit denen sich Frege befassen müssen wird: Erfolgte dieser Verkauf unter falschen Voraussetzungen, sprich wurden Bilanzen manipuliert? Liefen die Niederländer ins offene Messer, weil sie nicht wussten, wie es tatsächlich um das Unternehmen bestellt war? Unter MPF-Ägide stürzte die nun gegründete „Siso Textil GmbH" nämlich ganz ab und schließlich ins zweite Insolvenzverfahren.

Heikle Fragen. Zumal nicht nur Mönning, sondern die Rolle des damaligen Gläubigerausschusses -hochkarätig unter anderem mit Vertretern von Kreditinstituten besetzt - gleich mit untersucht wird. Unter dem Strich soll so die alles entscheidende Frage beantwortet werden: Haben die Gläubiger Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen des ersten Verfahrens? Sollte diese Frage bejaht werden, ginge es um Summen im sieben- oder gar achtstelligen Bereich.

Zu dem außergewöhnlichen Schritt sah sich das Gericht durch einen Klageentwurf eines weiteren Rechtsanwalts, Frank Wiedemann, gegen Mönning und den Gläubigerausschuss veranlasst. Er ist der Insolvenzverwalter des zweiten Verfahrens.

Mönnings selbst schießt - insbesondere gegen Wiedemann -scharf zurück. Die für die Erstellung der Bilanzen verantwortlichen Geschäftsführer hätten die Vorwürfe in detaillierten eidesstattlichen Versicherungen zurückgewiesen, die Bilanzen seien 2002, 2003 und 2004 durch einen Abschlussprüfer testiert worden. Bis zur Übergabe sei Siso erfolgreich geführt worden. Und auch ein Gutachten der Staatsanwaltschaft - sie ermittelt gegen die Niederländer wegen Insolvenzvergehens - habe ergeben, dass „Siso neu" frühestens im April 2005 insolvent gewesen sei, also neun Monate nach der Übernahme.

Das Ermittlungsverfahren jedoch läuft laut Oberstaatsanwalt Robert Deller noch. Die Ermittler beobachten die Geschehnisse auch in Zusammenhang mit ihrem Fall. „Da geht es natürlich um spannende Fragen", so Deller.

Mönning bekundete gestern, gegen die Überprüfung durch einen Sonderinsolvenzverwalter „natürlich nichts einzuwenden" zu haben. Sie werde bestätigen: „Die behaupteten Bilanzfälschungen hat es nicht gegeben." Und: „Leider unterstützt der Insolvenzverwalter 'Siso neu' diese falschen Behauptungen - warum auch immer". Wegen der „wissentlich falschen Behauptungen" habe er Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt, so Mönning. Diese ging laut Deller gestern ein.

Ganz „nebenbei" läuft vor dem Landgericht ein weiteres Verfahren: Die Niederländer wollen über acht Millionen Euro, die sie in Siso investierten, von Mönning zurück haben. In diesem Verfahren wird gerade ein Gutachten gefertigt. Mönning seinerseits hatte die Niederländer auf Rückzahlung eines Millionendarlehens verklagt -und auch gegen sie Strafanzeige gestellt.

Siso steht also mittlerweile für einen Wirtschaftskrimi um einen unvergleichlichen Firmenniedergang - und 1400 Menschen wurden arbeitslos. Ende offen.
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