Rechtsstreit
Moderatoren: Moderator, ZiB-Moderatoren
-
- CL 160
- Beiträge: 213
Rechtsstreit
Hallo ZiB
Könnt ihr ungefähr abschätzen wann ihr das Geld für den Rechtshilfefonds benötigt, es wäre hilfreich weil man dann die (eigenen) Finanzen ein bisschen besser planen kann.
MfG
Könnt ihr ungefähr abschätzen wann ihr das Geld für den Rechtshilfefonds benötigt, es wäre hilfreich weil man dann die (eigenen) Finanzen ein bisschen besser planen kann.
MfG
Lieber heute als morgen. Das Problem ist der entsprechende Vertrag. Denn ihr wollt das Geld ja nicht verschenken, sondern irgendwann wiederhaben. Diesen Vertrag muss uns erstens ein Fachmann erstmal verfassen und zweitens hängt der Wortlaut von der genauen Strategie ab, und die liegt immer noch nicht fest. Da die Aktionäre in der Insolvenzordnung nicht existieren, ist das nicht ganz einfach. Ich kann an dieser Stelle nicht weiter ins Detail gehen.
Dass die Zeit etwas drängt, ist uns bewusst. Es ist aber auch nicht so, dass nach dem ominösen 15. Juli nichts mehr zu machen wäre.
Dass die Zeit etwas drängt, ist uns bewusst. Es ist aber auch nicht so, dass nach dem ominösen 15. Juli nichts mehr zu machen wäre.


-
- Charly
- Beiträge: 68
Jetzt quasselt Ihr seid einem Jahr von einem Rechtshilfe-Fonds, wisst aber offensichtlich bis heute nicht, wen ihr weshalb auf was verklagen wollt. Das macht alles keinen sonderlich professionellen Eindruck, mit Verlaub.
Eines kann ich Euch schon mal deutlich sagen: Wenn überhaupt ein Anspruch besteht, dann allenfalls gegen die früheren Organe der Gesellschaft z.B. unter dem Gesichtpunkt der Propekthaftung, aber die und deren Leistungen findet Ihr ja ganz klasse.
Im Insolvenzverfahren ist der Aktionär schlicht nicht aktivlegimiert.
Man kann Verfahren billiger gestalten, wenn man die Ansprüche bündelt, indem man sie an einen Treuhänder abtritt, der sie dann mit einer Klage verfolgt. (Mehrere Verfahren mit kleinen Streitwerten sind in der Summe teurer als eines mit hohem Streitwert)
Ihr könnt mir das hier ruhig glauben, ich bin vom Fach
Eines kann ich Euch schon mal deutlich sagen: Wenn überhaupt ein Anspruch besteht, dann allenfalls gegen die früheren Organe der Gesellschaft z.B. unter dem Gesichtpunkt der Propekthaftung, aber die und deren Leistungen findet Ihr ja ganz klasse.
Im Insolvenzverfahren ist der Aktionär schlicht nicht aktivlegimiert.
Man kann Verfahren billiger gestalten, wenn man die Ansprüche bündelt, indem man sie an einen Treuhänder abtritt, der sie dann mit einer Klage verfolgt. (Mehrere Verfahren mit kleinen Streitwerten sind in der Summe teurer als eines mit hohem Streitwert)
Ihr könnt mir das hier ruhig glauben, ich bin vom Fach
Mit der Glaubwürdigkeit ist das so eine Sache...eurofuchser hat geschrieben: Ihr könnt mir das hier ruhig glauben, ich bin vom Fach
Wer hier im Forum hauptsächlich mit Polemik hervor getreten ist, kann nur schwerlich auf Glaubwürdigkeit hoffen.
Klaus Möstl
ZUKUNFT GESTALTEN - NACHHALTIGE INNOVATIONEN FÖRDERN
Eben. darum haben wir ja einen Verein gegründet.eurofuchser hat geschrieben:Man kann Verfahren billiger gestalten, wenn man die Ansprüche bündelt, indem man sie an einen Treuhänder abtritt, der sie dann mit einer Klage verfolgt. (Mehrere Verfahren mit kleinen Streitwerten sind in der Summe teurer als eines mit hohem Streitwert)

Aha. Arbeitest du in der Kanzlei Mönning?Ihr könnt mir das hier ruhig glauben, ich bin vom Fach


Zu der schon mehrfach im Forum geäußerten Meinung das Insolvenzverfahren müsse schon deshalb einwandfrei laufen, weil der IV vom Insolvenzgericht überwacht werde, ist es vielleicht ganz nützlich, den Gesetzestext zu lesen:
-----------------------------------------------
Die Insolvenzordnung
vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866).
Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574).
....
§ 58 Aufsicht des Insolvenzgerichts
(1) Der Insolvenzverwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Das Gericht kann jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung von ihm verlangen.
(2) Erfüllt der Verwalter seine Pflichten nicht, so kann das Gericht nach vorheriger Androhung Zwangsgeld gegen ihn festsetzen. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünfundzwanzigtausend Euro nicht übersteigen. Gegen den Beschluss steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Durchsetzung der Herausgabepflichten eines entlassenen Verwalters.
-----------------------------------------------
Man beachte: Dort steht nicht "das Gericht muss" sondern "das Gericht kann" tätig werden. Das heißt in der Praxis - schon weil für mehr das Personal gar nicht vorhanden ist -, dass das Gericht nur bei massiven Protesten der Gläubiger tätig wird.
Klaus Möstl
-----------------------------------------------
Die Insolvenzordnung
vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866).
Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574).
....
§ 58 Aufsicht des Insolvenzgerichts
(1) Der Insolvenzverwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Das Gericht kann jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung von ihm verlangen.
(2) Erfüllt der Verwalter seine Pflichten nicht, so kann das Gericht nach vorheriger Androhung Zwangsgeld gegen ihn festsetzen. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünfundzwanzigtausend Euro nicht übersteigen. Gegen den Beschluss steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Durchsetzung der Herausgabepflichten eines entlassenen Verwalters.
-----------------------------------------------
Man beachte: Dort steht nicht "das Gericht muss" sondern "das Gericht kann" tätig werden. Das heißt in der Praxis - schon weil für mehr das Personal gar nicht vorhanden ist -, dass das Gericht nur bei massiven Protesten der Gläubiger tätig wird.
Klaus Möstl
ZUKUNFT GESTALTEN - NACHHALTIGE INNOVATIONEN FÖRDERN
-
- Charly
- Beiträge: 68
[quote]Ihr könnt mir das hier ruhig glauben, ich bin vom Fach[/quote]Aha. Arbeitest du in der Kanzlei Mönning?[/quote]
Nee, ich habe ne eigene.
Übrigens:
Der Gesetzestext ist richtig wiedergegeben, die Schlußfolgerung aber ist falsch. Der Aktionär ist kein Verfahrensbeteiligter im InsoV, deshalb hat er auch kein Antragsrecht. Und deshalb gibt es unter den mir bekannten Rechtssätzen auch keine Durchgriffshaftung auf den IV.
Ich will Euch tatsächlich nix Böses, nur setzt Ihr hier m.E. aufs falsche Pferd. Wenn Ihr aus der Position des Anteilseigners Schadenseratz wollt, dann sind mögliche Adressaten allein die früheren Organe der Gesellschaft. Hat sich eigentlich jemand mal um die "Satelliten-Gesellschaften" rings um CL-AG gekümmert und die Geldtransfers mit der Muttergesellschaft und deren jeweiligen Rechtsgrund? Ist dort Geld an die Gesellschafter/Geschäftsfüher geflossen und wenn ja warum? - Da würde ich mal bohren.
Nee, ich habe ne eigene.
Übrigens:
Der Gesetzestext ist richtig wiedergegeben, die Schlußfolgerung aber ist falsch. Der Aktionär ist kein Verfahrensbeteiligter im InsoV, deshalb hat er auch kein Antragsrecht. Und deshalb gibt es unter den mir bekannten Rechtssätzen auch keine Durchgriffshaftung auf den IV.
Ich will Euch tatsächlich nix Böses, nur setzt Ihr hier m.E. aufs falsche Pferd. Wenn Ihr aus der Position des Anteilseigners Schadenseratz wollt, dann sind mögliche Adressaten allein die früheren Organe der Gesellschaft. Hat sich eigentlich jemand mal um die "Satelliten-Gesellschaften" rings um CL-AG gekümmert und die Geldtransfers mit der Muttergesellschaft und deren jeweiligen Rechtsgrund? Ist dort Geld an die Gesellschafter/Geschäftsfüher geflossen und wenn ja warum? - Da würde ich mal bohren.
Oder die derzeitigen... (IV z.B.)eurofuchser hat geschrieben:Wenn Ihr aus der Position des Anteilseigners Schadenseratz wollt, dann sind mögliche Adressaten allein die früheren Organe der Gesellschaft.


Allein schon die Äußerungen des IV zur LTA-Technologie (soweit aus der Presse bekannt) erwecken den Eindruck, daß der Professor gar nicht für die Sache bzw. für die Gläubiger (im eigentlichen Sinn des Wortes) sprechen kann. All seine bisherigen Unternehmungen und Verlautbarungen lassen zumindest vordergründig darauf schließen, daß es ihm bloß um das bestmögliche 'Verhökern' der Aktiva und weniger um den Erhalt der Werte ging. Die Äußerungen der jetzigen Investoren, sich weiter um die Luftschiffahrt zu bemühen, klingen da derzeit bloß wie das Rascheln eines Feigenblattes... Ich hoffe, daß ich mich irre, aber ich irre mich nicht, wenn ich noch hoffe...
Wie sieht es denn mit Zeichnern der Wandelanleihe aus? Die sind doch bei den Gläubigern mit eingereiht, oder? Damit würde sich dann doch eher was ausrichten lassen, auch wenn es eine nachrangige Forderung ist.eurofuchser hat geschrieben:Der Aktionär ist kein Verfahrensbeteiligter im InsoV, deshalb hat er auch kein Antragsrecht.
Was die Vorgehensweise des IV betrifft, so ist das ja nicht ganz "brachenunüblich": Man schleppt das Insolvenzverfahren hinaus um sein Honorar möglichst lange zu kassieren. Und je weniger man konstruktiv tut, desto besser der Ertrag pro geleisteter Arbeit.
An alle Aktionäre oder andere, die am Weiterbestehen von CL interessiert sind:
Wir sollten uns bemühen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf Bundes- und Landesebene
zur Klärung der ominösen Vorgänge rund um die CL-Insolvenz (besonders in Bezug der nichterfolgten Fördermittelvergabe) in Gang zu setzen. Vielleicht wäre es mit Hilfe von Cornelia Behm, Roland Vogt oder Dr. Peter Danckert möglich.
Damit könnte man dem brandenburgischen und/ oder Bundeswirtschaftsministerium mal auf den Zahn fühlen, was die wirklichen Gründe für die jeweiligen Entscheidungen waren (siehe "Berechnungen" von Heiko Teegen beim Bundeswirtschaftsministerium u.ä.), und die entsprechenden Leute hoffentlich zur Verantwortung ziehen.
Als ein Ergebnis wären in Zukunft für LTA Projekte vielleicht mehr Fördergelder drin und Politiker könnte nicht mehr nur ihnen selbst bequeme entscheidungen treffen (siehe Brandenburgs Wirtschaftsminister Junghans, der das Tropical Island Projekt abnickte, um anschließend beruhigt in den Urlaub fahren zu können).
Dies wäre auch interessant, wenn die Klage von ZiB gegen die ILB Erfolg hätte und CL weiterbestehen würde. :D
Das Ganze könnte parallel zur Klage gegen die Rückforderungen der ILB laufen.
Auf jedenfall ist wichtig, das Vorschläge gemacht werden

Über die Durchführbarkeit kann dann weiter diskutiert werden.
Wir sollten uns bemühen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf Bundes- und Landesebene
zur Klärung der ominösen Vorgänge rund um die CL-Insolvenz (besonders in Bezug der nichterfolgten Fördermittelvergabe) in Gang zu setzen. Vielleicht wäre es mit Hilfe von Cornelia Behm, Roland Vogt oder Dr. Peter Danckert möglich.
Damit könnte man dem brandenburgischen und/ oder Bundeswirtschaftsministerium mal auf den Zahn fühlen, was die wirklichen Gründe für die jeweiligen Entscheidungen waren (siehe "Berechnungen" von Heiko Teegen beim Bundeswirtschaftsministerium u.ä.), und die entsprechenden Leute hoffentlich zur Verantwortung ziehen.

Als ein Ergebnis wären in Zukunft für LTA Projekte vielleicht mehr Fördergelder drin und Politiker könnte nicht mehr nur ihnen selbst bequeme entscheidungen treffen (siehe Brandenburgs Wirtschaftsminister Junghans, der das Tropical Island Projekt abnickte, um anschließend beruhigt in den Urlaub fahren zu können).
Dies wäre auch interessant, wenn die Klage von ZiB gegen die ILB Erfolg hätte und CL weiterbestehen würde. :D
Das Ganze könnte parallel zur Klage gegen die Rückforderungen der ILB laufen.

Auf jedenfall ist wichtig, das Vorschläge gemacht werden



Über die Durchführbarkeit kann dann weiter diskutiert werden.
Immer zäh bleiben, dann schafft man es !!!
Da sieht es leider schlecht aus. Die Nachrangigkeit ist genau das Problem. Nachrangige Gläubiger haben nichts zu melden. Sie zählen z.B. auch nicht bei der Forderungssumme und Kopfzahl, die nötig ist, um eine Gläubigerversammlung einzuberufen.TheBug hat geschrieben:Wie sieht es denn mit Zeichnern der Wandelanleihe aus? Die sind doch bei den Gläubigern mit eingereiht, oder? Damit würde sich dann doch eher was ausrichten lassen, auch wenn es eine nachrangige Forderung ist.


Müsste man mal abklopfen.Orljonok hat geschrieben:Wir sollten uns bemühen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf Bundes- und Landesebene
zur Klärung der ominösen Vorgänge rund um die CL-Insolvenz (besonders in Bezug der nichterfolgten Fördermittelvergabe) in Gang zu setzen.


