Das deutsche Insolvenzrecht wurde vor ein paar Jahren reformiert, um nach dem Vorbild des amerikanischen Chapter 11 die Rettung zahlungsunfähiger Unternehmen zu erleichtern.
Dieses Ziel wurde offensichtlich weit verfehlt. Selten wurde seither ein Insolvenzplanverfahren auch nur durchgeführt, geschweige denn ein Unternehmen damit gerettet.
(Andererseits ist es aber auch nicht so, dass die Gläubiger wenigstens einen nennenswerten teil ihrer Forderung je wiedersehen. Die einzigen, die von einem Insolvenzverfahren wirklich etwas haben, sind die Insolvenzverwalter. Besonders wenn sie es verstehen, die ungeheure Vertrauensstellung, die ihnen die Insolvenzordnung einräumt, geschickt (oder dreist) für sich auszunutzen.)
In den USA sieht das anders aus, wie dieser Artikel auf Heise Online belegt:
20.09.2006 12:37
SGI will Konkursverfahren im Oktober abschließen
Ein US-Insolvenzgericht hat den Reorganisationsentwurf[1] des hoch verschuldeten Supercomputerherstellers SGI genehmigt. Das Unternehmen erwartet nun laut Mitteilung[2], das Verfahren nach Chapter 11 (Gläubigerschutz) zum 11. Oktober dieses Jahres abschließen zu können.
Richter Burton Lifland sah laut SGI alle Auflagen durch den vorgelegten Plan[3] erfüllt, dieser sei auch von der Mehrheit der Gläubiger begrüßt worden. Dazu gehörte der Umbau des Führungsteams, Kostensenkungen und ein neuer Kreditrahmen. Die Gläubiger werden mit Anteilen an dem neu startenden Unternehmen ausgestattet.
(anw[4]/c't)
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/78436
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[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/75158
[2]
http://www.sgi.com/company_info/newsroo ... roval.html
[3] http://www.sgi.com/reorg
[4] mailto:anw@ct.heise.de
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Es gibt auch taugliche Insolvenzordnungen
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